von Rechtsanwältin Ortrun Voß
Derzeit vertrete ich Mandanten im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Diese Mandanten halten auf Pachtland drei Pferde. Im Oktober 2012 erhielten sie einen Anhörungsbogen wegen des Verdachtes einer Ordnungswidrigkeit (Dunglagerung). Es verhält sich so, dass die Mandanten eine biologische Kompostierung (mittels Regenwürmern) vornehmen. Leider befindet sich der Bereich im Landschaftsschutzgebiet und verfügt darüber hinaus über eine Hanglage. Des Weiteren ist ein fließendes Gewässer in unmittelbarer Nähe. Aus diesem Grund ist eine Dunglagerung dieser Art und Weise (zumindest so ungeschützt) nicht möglich.

Im Zuge dieses Verfahrens ist der Rheinisch-Bergische Kreis jedoch auch noch zu anderen Erkenntnissen gelangt.

So ist im Rahmen einer Ortsbesichtigung aufgefallen, dass Materialien und Abfälle im Landschaftsschutzgebiet gelagert werden. Im Rahmen der weiteren Überprüfung ist sodann vom Kreis festgestellt worden, dass die baulichen Anlagen auf den Pachtflächen nicht genehmigt sind, aber genehmigungsbedürftig gewesen wären.

Im Ergebnis hat man nunmehr mit „drei Teilbereichen“ zu tun.

Derzeit versuche ich – gemeinsam mit dem BUND - dahingehend zu argumentieren, dass die baulichen Anlagen, die im Übrigen seit Jahrzehnten an Ort und Stelle befindlich sind und auch dort schon standen, als meine Mandanten die Anlage gepachtet haben, einen Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Tierarten bilden. Tatsächlich sind dort eine Reihe von Amphibien und seltenen Waldvögeln heimisch geworden.

Hinsichtlich des Misthaufens verhält es sich so, dass derzeit nach biologischen praktikablen Lösungen gesucht wird, damit eine Kompostierung des Mistes erfolgen kann. Abfälle und Unrat sind selbstverständlich inzwischen entfernt worden.

„Ins Rollen gekommen“ ist die ganze Angelegenheit dadurch, dass ein Nachbar meiner Mandanten selbst Interesse an der Anpachtung der Fläche hat und damit wohl der Behörde „einen Tipp gegeben haben dürfte“.

Über den Fortgang der Angelegenheit werde ich selbstverständlich unterrichten. Im Ergebnis muss jedoch festgestellt werden, dass man dringend dafür Sorge tragen muss, dass man in Bereichen der privaten Pferdehaltung „nicht auffällt“ und sich an die behördlichen Vorschriften hält. Sobald die Behörden einmal ermitteln, wird - allgemeinüblich - in alle Richtungen ermittelt.
 

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/

 

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