Eine Erinnerung und dringende Bitte an alle Reiterinnen und Reiter: Nehmt Rücksicht beim Reiten auf Wegen, die auch von anderen Erholungssuchenden genutzt werden!
In unseren Ausbildungen und auf unseren Veranstaltungen ist es immer wieder Thema: Bitte vermeidet die Verschmutzung von Wegen durch Pferde-Äppel. Wenn es mal nicht gelingt, das Pferd rechtzeitig an den Rand zu lenken: einfach kurz absteigen und die Hinterlassenschaften an die Seite kicken.
Das dient nicht nur der Akzeptanz unseres Hobbys in der Gesellschaft, sondern auch der Vermeidung von Pferdesteuer-Diskussionen und Reitverboten.
Zum Hintergrund: Ein Bürger aus Nordrhein-Westfalen hatte sich an den Petitionsausschuss gewandt und darauf aufmerksam gemacht, dass seit Inkrafttreten der neuen Reitregelung häufig Pferdekot auf Wander- und Fußwegen zu finden sei, ohne eine konkrete Örtlichkeit zu benennen. Zur Abhilfe hatte er eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die Reitern das Benutzen der Wege nur unter der Voraussetzung gestattet, dass die Pferde Kotauffangtaschen tragen. Der Petitionsausschuss hat sich unter Einbeziehung einer Stellungnahme des MULNV mit dem Anliegen befasst und am 16.06.2020 den folgenden Beschluss gefasst:
"Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Vorschlag des Petenten befasst, das Reiten auf Wegen im Wald nur unter der Voraussetzung zu gestatten, dass die Pferde Kotauffangbeutel tragen.
Die Kreise und kreisfreien Städte haben anlässlich des Inkrafttretens der neuen Reitregelung zum 01.01.2018 im Zusammenwirken mit den Gemeinden, der Forstbehörde und den Waldbesitzer- und Reiterverbänden geprüft, welche Regelungen für das Reiten im Wald in ihrem Gebiet erforderlich und angemessen sind und auf dieser Grundlage eine Entscheidung getroffen, ob sie das Reiten auf allen privaten Waldwegen, nur auf den privaten Straßen und Fahrwegen (= befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege) oder allein auf den gekennzeichneten Reitwegen im Wald gestatten.
Die Kreise und kreisfreien Städte können jederzeit prüfen, ob sich die Sachlage geändert hat und sie das Reiten in ihrem Gebiet nach auf die gekennzeichneten Reitwege beschränken und den Reitverkehr von den Wanderwegen fernhalten wollen. Außerdem können sie örtliche Reitverbote festsetzen.
Beim Reiten im Wald gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und tragen neben angepasster Geschwindigkeit beim Reiten auf Wanderwegen und Achtsamkeit bei der Begegnung mit Fußgängern auch dafür Sorge, dass der Pferdekot nicht mitten auf den Wegen liegen bleibt. Neben dem Anbringen von Pferdekotbeuteln kann dies auch darin bestehen, die Pferde an den Wegesrand zu lenken, sobald der Reiter bemerkt, dass sich diese erleichtern wollen oder abzusteigen und die Pferdeäpfel vom Weg zu entfernen.
Ob Änderungen der gesetzlichen Reitregelung, auch im Sinne des Vorschlags des Petenten, erforderlich sind, wird im Rahmen einer Evaluierung des Landesnaturschutzgesetzes geprüft werden. Der Gesetzgeber hat die Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - MULNV-) zu einem Bericht über die Auswirkungen des Landesnaturschutzgesetzes innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten verpflichtet. Der Bericht bleibt abzuwarten.
Die Petition wurde von der obersten Naturschutzbehörde (MULNV) zum Anlass genommen, die Reiterverbände an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu erinnern.
Dem Anliegen des Petenten ist damit teilweise entsprochen."