Das Amtsgericht Starnberg hat eine Reiterin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Vor allen Dingen wird der 44-jährigen vor allem die Einzelboxenhaltung ihrer Pferde ohne freien Auslauf vorgeworfen, daneben übermäßiger Sporeneinsatz und zu harte Zügelanwendung. 180 Tagessätze à 150 Euro = 27.000 € muss die Reiterin zahlen.
Der Prozess dauerte 2 Tage, dazu wurden zwei Vertreterinnen der Veterinär-Ämter sowie ein Vertreter der Deutschen Reiterlichen Vereinigung geladen.
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