Wo sind sie geblieben, die naturnahen Strukturen in unserer Landschaft? Die Knicks, das artenreiche Grünland? Wo die Weißstörche, die Rebhühner, die Feldlärchen? Zu sehen sind oft überwiegend nur noch uniform angebaute Weizen, Mais oder Rapsfelder. Auch Weideflächen sollen heute möglichst einförmig aussehen. Dahin alle Biodiversität.
Jeder Quadratmeter Land wird heute möglichst für die Biogasanlagen genutzt.
Intensive Düngung trägt sein Übriges zur Dezimierung der Arten bei.
Und was bedeutet das für die Pferdehalter? Pferde mit Hufrehe, Darmproblemen und andern schweren Stoffwechselstörungen.
Nun stehen durch schlechte Politik auch die extensiv bewirtschafteten Weideflächen vor dem Aus.
Bisher wird jede landwirtschaftliche Bodennutzung aus dem Agrarhaushalt der EU subventioniert.
Gezahlt wird ja bekanntlich eine Prämie für Acker- oder Weidflächen ja nach ihrer Größe. Dabei sind die Subventionen für Acker- und Grünland bisher noch unterschiedlich hoch. Das soll sich im nächsten Jahr ändern. Dann soll nach dem Willen der EU für alle Bewirtschaftungsformen das Selbe gezahlt werden, unabhängig auch von ihrer Bewirtschaftungsintensität.
Das heißt auch für extensiv bewirtschaftetet Flächen und bereits geringe Bewirtschaftung stünde eine Prämie zu. Es würde also reichen eine Fläche zu mähen oder zu mulchen, sogar wenn der Aufwuchs dann liegen gelassen wird, um einen Anspruch auf eine Prämie zu haben.
Was sind nun halboffene Weidelandschaften?
Die Nutzung leitet sich aus traditionellen Wirtschaftsformen wie z.B. der Waldweide ab. Früher wurden die Tiere eines Dorfes in den Wald getrieben, damit sie sich dort ihr Futter suchen sollten.
Heute werden Robusttierrassen wie z.B. Koniks, Exmoor-Ponys oder Galloway-, Hochland oder Heckrinder auf großen Flächen ganzjährig in halbwilder Form gehalten.
Halboffene Weideflächen sollen so erhalten werden. Ihnen soll aber auch die Chance zur Weiterentwicklung gegeben werden.
Man erhofft sich, dass zukünftig durch die Beweidung die Übergänge zwischen Wald und anderen offenen Biotopen fließender werden.
Voraussetzung für den Erfolg ist natürlich, dass die Flächen entsprechend des Tierbestandes ausreichend groß sind. Das Gebiet muss unterschiedliche Standorte kombinieren, um den späteren gewünschten Übergang zu schaffen und auch ein saisonal ausreichendes und wechselndes Futterangebot bereit stellen zu können.
Durch Verbiss und Tritt der Tiere soll so eine abwechslungsreiche Fläche aus Weiderasen, Hochstauden, offenen Böden, Gebüschen und Wäldern entstehen. Diese bieten dann auch vielen seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum.
Der europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 entschieden, dass die Nutzung einer Fläche auch als landwirtschaftlicher Zweck anerkannt wird, wenn das eigentliche Ziel die Landschaftspflege und der Naturschutz ist. Denn Umweltschutz gehört auch zur Agrarpolitik der EU und ist ein wesentliches Ziel.
Soweit die Vorgaben der EU. Man hat die Rechnung jedoch wieder einmal ohne die Mitgliedsländer gemacht. Die für die Gewährung der EU- Agrarbeihilfen zuständigen Ministerien wollen eine Beihilfe jedoch nun an einen nicht nachvollziehbaren Kriterienkatalog knüpfen.
Die Vorgaben widersprechen den Erfahrungen aus der extensiven Weidewirtschaft mit Robustrassen.
Vermutlich hat man sich bei den Vorschriften wieder einmal am Erscheinungsbild von herkömmlichem Intensivgrünland orientiert.
Die Betriebe, die diese halboffene Weidehaltung praktizieren sind jedoch auf die EU-Zuschüsse angewiesen, denn diese Haltungsform ist sehr kostenintensiv.
Aus dem Verkauf des Fleisches der Tiere lässt sich bei den zwangsläufig niedrigen Stückzahlen kein ausreichender Gewinn erzielen, zumal dazu auch noch erhebliche Kosten dazu kommen, um andere behördliche Auflagen zu erfüllen, wie z.B. die Pflicht Kühe mit Ohrmarken zu kennzeichnen. Bei den oft sehr weitläufigen Gebieten ist bereits das Einfangen der Tiere sehr aufwändig.
Landes-Vorschriften sehen z.B. vor, dass von jedem einzelnem Busch, die Fläche berechnet werden muss, da diese Fläche nicht prämienberechtigt ist. Entsprechende vor-Ort-Kontrollen sollen die korrekte Berechnung sicherstellen, wenn nicht droht bei unkorrekten Angaben hohe Rückzahlungsforderungen.
Auf extensiv beweiden Großflächen nicht umsetzbar.
Was passiert, wenn immer mehr extensiv genutzt Flächen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden müssen.
Der nächste Großbauer nutzt die Chance um dort eine Monokultur Landschaft daraus zu machen – selbstverständlich gefördert durch Subventionen.
Und die hier beheimateten geschützten Arten, wie z.B. Braun- und Schwarzkehlchen, Bekassine und Sperbergrasmücken? Hier droht ein erheblicher Rückgang der Popularität. Und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Wenn sich diese Arten durch die zwangsweise Aufgabe der natürlichen Weideflächen zurückziehen, drohen den Bundesländern heftige Sanktionen der EU! Denn deutliche Verschlechterungen bei der Erhaltung geschützter Tierarten werden von der EU nicht geduldet, gerade wenn man das Problem selbst versursacht hat.
Nicht nachvollziehbar ist auch, wie unterschiedlich wieder einmal die Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind. Während in Bayern die Regelungen sehr moderat ausfallen – vermutlich, weil sich der Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege für die Extensivbeweidung hier sehr engagiert – fallen die Reglungen in Schleswig-Holstein sehr restriktiv aus.
Und was macht das für den Pferdehalter? Die Preise für Pachtflächen stiegen ins unbezahlbare. Die Natur und die Landschaft werden „ausverkauft“.