Berlin, 17.02.2025 - Das am vergangenen Samstag von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellte Eckpunktepapier zum Schutz von aus Deutschland ausgeführten Tieren kommentieren Präsident des Deutschen Naturschutzring (DNR) Kai Niebert und DNR-Vizepräsident Thomas Schröder:
„Die Tierschutzorganisationen im DNR haben vielfach mit Gutachten belegt, dass ein nationales Verbot der grausamen Tiertransporte in Drittstaaten machbar ist. Dies wurde auf deutscher Regierungsebene unter Verweis auf die EU-Zuständigkeit in der Vergangenheit stets verneint. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Frage nun mit einem eigenen Vorschlag in Brüssel klären möchte.
Das Eckpunktepapier von Bundesminister Cem Özdemir sieht vor, dass die Ausfuhr lebender Tiere künftig nur noch dann erlaubt werden soll, wenn die jeweiligen Drittländer sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten. Angesichts der ständig wiederkehrenden Skandale um qualvolle Tiertransporte ist die Schaffung einer solchen Regelung auf nationaler Ebene längst überfällig.
Wir sind überzeugt, dass die Europäische Kommission unsere Rechtsauffassung bestätigt und das Papier des Bundeslandwirtschaftsministeriums die richtigen Lösungswege aufzeigt. Damit hat auch eine zukünftige Bundesregierung keine Ausrede mehr, auf ein Verbot von tierschutzwidrigen Tiertransporten im Tierschutzgesetz zu verzichten“.
Die VFD begrüßt das Eckpunktepapier zu Tiertransporten an Drittstaaten, die EU-Tierschutzstandards nicht erfüllen.
Am schlimmsten trifft es Schweine und Pferde. Sie dürfen endlos lange transportiert werden. Nach 24 Stunden Fahrzeit darf der Transport nach 24-stündiger Ruhepause weitere 24 Stunden fortgesetzt werden. In diesem Rhythmus können Schweine und Pferde endlose Strecken zurücklegen.
Als Interessenvertretung der Freizeitreiter und -fahrer sind wir in unserer Stellungnahme (2024-09) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes darauf eingegangen:
Ausfuhrverbot nach Hochrisikostaaten
Verbot der Ausfuhr von Lebendtieren zur Schlachtung in außereuropäische Staaten, in denen Tieren aufgrund dort ungenügenden gesetzlichen Tierschutzes nach deutschem Recht tierschutzwidrige Leiden drohen.
Da von der Verordnungsermächtigung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz noch kein Gebrauch gemacht worden ist, sollte nunmehr eine entsprechende Regelung in das Tierschutzgesetz aufgenommen und Transporte in bestimmte Staaten außerhalb der Europäischen Union sowie in Staaten innerhalb der Europäischen Union, von denen bekannt ist, dass Tiere von dort in diese Staaten außerhalb der Europäischen Union weitertransportiert werden, verboten werden.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn die oben genannten Anregungen auch für Pferde Berücksichtigung finden. Wir bitten im Übrigen, zu weiteren Anhörungen zum oben genannten Gesetzentwurf ein- bzw. hinzugeladen zu werden. Diese Option kann dem barrierefreien fachlichen Austausch bzw. der Klärung aufkommender neuer oder bisher ungeklärter Fragen dienen.
Quellen:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/eckpunkte-tiertransporte.pdf
https://vfdnet.de/images/Registered/Bundesverband/Dateien/Sonja/2024-09_SN_Novelle_TSchG_VFD.pdf