Seit dem 11. Mai 2020 gelten neue Vorgaben in Bezug auf den Umgang mit Corona, die auch das Arbeiten mit Pferden betreffen. Im Anhang die aktuellen "Corona VO-Sportstätten" und die "FAQ Lockerungen 11. Mai Baden-Württemberg" sowie eine ergänzende Erläuterung zum Betrieb von Reithallen zu Trainings- und Übungszwecken "Notverkündung des KM und des SM über den Betrieb von Reithallen zu Trainings- und Übungszwecken" (Veröffentlicht 12. Mai 2020).
Achtung: Es muss stets beachtet werden, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich staatlichen Vorgaben schnell ändern können. Eine Aktualität der hier veröffentlichten Informationen kann daher nur für den Zeitpunkt der Veröffentlichung garantiert werden.
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