Veröffentlicht: 03. Juli 2012 |
Categories:: BundesverbandTierschutz|
Geschrieben von Kirsten Raths |
Neues Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg sorgt für Unruhe unter den Jägern. Grundbesitzer sind nach den geltenden Vorschriften zwangsweise Mitglied der Jagdgenossenschaft und haben die Jagd auf ihrem Gelände zu dulden. Der Kläger aus BaWü hatte sich aus ethischen Gründen dagegen gewehrt, dass auf seinem Grund und Boden gejagt wird.
Dass die Vorschrift eine Grundrechtsverletzung ist, stellte der europäische Gerichtshof jetzt fest. Der deutsche Gesetzgeber ist nun gefordert, die rechtlichen Grundlagen entsprechend zu verändern.
Sollten einzelne Flächen von der Jagd ausgenommen werden, befürchtet die Jägerschaft zunehmende Verbiss- und Wildschäden im gesamten Bestand. Die Tiere könnten sich in die nicht bejagbaren Gebiete zurückziehen und der Wildbestand kann dann nicht mehr unter ausreichender Kontrolle gehalten werden. Wie der Gesetzgeber nun reagiert bleibt abzuwarten.
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