Nachdem u. a. die hessische Gemeinde Bad Sooden-Allendorf eine Pferdesteuer eingeführt hat, beabsichtigt auch die Gemeinde Illingen/Saar für das Jahr 2014 die Einführung einer solchen Steuer. Auch die saarländische Gemeinde Weiskirchen zeigte ähnliche Bestrebungen.

In Bad Sooden-Allendorf läuft derzeit ein Normenkontrollverfahren zur Prüfung der Steuer auf Rechtmäßigkeit. Allerdings hat der Ausgang dieses Verfahrens keinen unmittelbaren Einfluss auf die Wirksamkeit der Illinger Satzung, da nur die Bad Sooden-Allendorfer Satzung in ihrer konkreten Ausgestaltung und anhand der hessischen Landesgesetze überprüft wird.

In Illingen hat die VFD-Saar durch verschiedene Maßnahmen versucht, die Steuer abzuwenden. So haben wir u. a. an einer Kundgebung gegen die Pferdesteuer in Illingen teilgenommen. Darüber hinaus haben wir Gesprächstermine mit der Ministerin des Inneren, Frau Bachmann sowie dem Kreisvorsitzenden des CDU-Kreisverbandes Neunkirchen und MdL Tobias Hans wahrgenommen und die Argumente gegen eine solche Steuer dargelegt.

Weiterhin haben wir alle Mitglieder des Gemeinderats Illingen persönlich angeschrieben. Leider erhielten wir darauf nur Reaktionen von zwei Mitgliedern des Rats, wobei eine überaus positiv war. Von dem ebenfalls persönlich angeschriebenen Bürgermeister der Gemeinde Illingen, Armin König, erfolgte leider keine Reaktion.

Aus der Presse ist bekannt, dass der Illinger Gemeinderat nicht einstimmig für die Pferdesteuer ist und es seitens zweier Fraktionen eine starke Gegenströmung gibt. Insbesondere war der Saarbrücker Zeitung zu entnehmen, dass das Gemeinderatsmitglied Alfons Vogtel sich explizit gegen die Steuer ausgesprochen hat und – wohl zu symbolischen Zwecken – ein Eselsfohlen auf den Namen „Don Alfonso“ getauft hat.

Auf Nachfrage bei der Gemeinde Illingen (Stand 28. Oktober 2013) wurde uns mitgeteilt, dass über die dort erarbeitete Satzung noch kein Beschluss gefasst wurde. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels befindet sich die Satzung im Genehmigungsverfahren, wobei seitens des Innenministeriums keine Bedenken bestehen, die Prüfung innerhalb der Abteilungen Sport und Steuern hinsichtlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten jedoch noch läuft, insbesondere unter dem Aspekt einer Doppelbelastung landwirtschaftlicher Betriebe sowie der erstmaligen Besteuerung einer Sportart.

Im Rahmen einer Gemeinderatssitzung in Illingen am 14.11.2013, an der wir neben anderen Interessensvertretern aus der Reiterschaft ebenfalls teilgenommen haben, wurde seitens der CDU/FDP-Fraktionen der Antrag gestellt, die Pferdesteuer aus dem Haushaltskonsolidierungspaket zu streichen. Aus den Reihen der SPD/Linke/Grüne-Fraktion wurde dies abgelehnt mit der Begründung, eine Prüfung der gegen die Pferdesteuer geltend gemachten Argumente sei nur anhand der Satzung möglich, welche dem Rat aber noch nicht vorliege. Es sei aber insofern nicht ausgeschlossen, dass man bei einer Überprüfung anhand der Satzung zu den gleichen Ergebnissen kommen werde wie die CDU/FDP-Fraktion. Der Antrag wurde daraufhin zurückgestellt bis zur Vorlage der Satzung. Wir dürfen also noch Hoffnung haben, dass die Steuer bei Veröffentlichung dieses Artikels möglicherweise bereits vom Tisch ist.

Aktuelle Infos findet Ihr dann auf unserer Internetseite www.vfd-saar.de

Im Steuerbüro der Gemeinde Weiskirchen ist derzeit (Stand 28. Oktober 2013) über die Ausarbeitung einer Satzung nichts bekannt, so dass wir optimistischerweise einmal davon ausgehen, dass dort in allernächster Zukunft keine Steuer eingeführt wird.

Soweit Ihr von Bestrebungen zur Einführung einer Pferdesteuer hört, teilt uns das bitte gleich mit oder wendet Euch direkt an die Kommunalpolitiker in Eurem Ort. Diesen sind die Argumente, die gegen eine Pferdesteuer sprechen, oftmals nicht bekannt. Zur entsprechenden Argumentation könnt Ihr gerne auf die nachfolgend aufgeführten Fragen und Gründe, die gegen eine Pferdesteuer sprechen, zurückgreifen:

  1.       Die Pferdesteuer ist nicht vergleichbar mit der Hundesteuer, welche fälschlicherweise oft als Vergleich herangezogen wird. Dies ergibt sich daraus, dass die Hundesteuer eine sogenannte Lenkungssteuer zur Regulierung der Zahl der Hunde ist, was bei der Pferdesteuer gerade nicht der Fall ist. Dennoch befürworten wir auch die Hundesteuer nicht – und das nicht nur, weil auch die meisten Freizeitreiter Hundehalter sind.
  2.       Ein oft angeführtes Argument sind Verschmutzungen durch Pferdeäpfel oder die Beschädigung von Wegen. Dies ist jedoch schon insofern kein stichhaltiges Argument als die Steuer nicht zweckgebunden ist, die eingenommenen Gelder demnach nicht für die Straßenreinigung oder -instandsetzung verwandt werden. Zum zweiten sind Reiter – wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch – verpflichtet, ihre Hinterlassenschaften an Stellen, an denen diese „nicht ortsüblich“ sind, zu entfernen und etwaige Schäden zu ersetzen.
  3.       Der Aufwand bei der Erhebung der Steuer steht in keinem Verhältnis zu deren Ertrag. So ist zu fragen, welche finanziellen und personellen Mittel nötig sind, um die Haltereigenschaft an einem Pferd festzustellen, insbesondere, wenn das Pferd nicht in Eigenregie gehalten wird und so einem konkreten Halter nicht ohne Weiteres zugeordnet werden kann.
  4.       Weitere praktische Probleme ergeben sich, wenn z. B. die Weideflächen in einem anderen Gemeindegebiet liegen als der Stall und das Pferd ist z. B. abwechselnd auf der Weide im Gemeindegebiet X und im Gemeindegebiet Y und befindet sich im Winterstall auf der Gemarkung des Ortes Z. Wo ist das Pferd wann und wie lange zugehörig – und wer überprüft das?
  5.       Bei der Pferdesteuer handelt es sich um eine so genannte Aufwandssteuer, d. h. eine Steuer auf den Aufwand für die private Lebensgestaltung. Gewerblich gehaltene Pferde dürfen demnach nicht besteuert werden. Insofern sind aber die Grenzen zwischen privat und gewerblich nicht immer scharf abgrenzbar, so z. B. bei der Frage, ob es sich bei einer Stute um eine als gewerblich genutzt einzustufende Zuchtstute oder um eine Reitstute handelt, die ein Fohlen hatte – auch hier ist neben der Definition zu fragen, wie und durch wen das überprüft werden soll.
  6.       Grundsätzlich darf die Erhebung von Steuern öffentlichen Belangen nicht entgegen stehen.
  7.       Darüber hinaus läuft die Pferdesteuer sowohl der Vereinsförderung als auch der Förderung des Reitens als Gesundheitssport sowie der Jugendarbeit zuwider, wobei zu beachten ist, dass ein Großteil der aktiven Reiter unter 21 Jahre alt ist.
  8.       Eine weitere unzumutbare Belastung stellt die Besteuerung von Gnadenbrotpferden dar, deren Unterhalt ohnehin von vielen Pferdehaltern nur schwer zu tragen ist. Da alte Pferde ohnehin oft rein aus Tierschutzaspekten gehalten werden, widerspräche deren Besteuerung auch dem in Art. 59 a Abs. 3 der saarländischen Verfassung explizit aufgenommenen Tierschutz.
  9.       Eine mit einer Pferdesteuer zu erwartende Verringerung des Pferdebestandes würde zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen innerhalb des Dienstleistungssektors (Tierärzte, Hufschmiede/-pfleger, Zubehör, Futtermittel, Seminare, Reitstunden…) rund um das Pferd führen. Für landwirtschaftliche Betriebe, die sich auf Pferdehaltung und/oder Futtererzeugung spezialisiert haben, könnte sich eine Bestandsverringerung existenzgefährdend auswirken. Dies führt im Weiteren zu einem Rückgang der Umsatz- und Gewerbesteuer im Dienstleistungssektor und zum Verlust von Arbeitsplätzen, wobei die Faustregel gilt, dass an vier Pferden ein Arbeitsplatz hängt.
  10.   Darüber hinaus liefe die Steuer dem gewollten Ausbau des (Reit-) Tourismus entgegen.
  11.   Mögliche weitere Folgen der Steuer könnten sein, dass Pferde wie in Irland ausgesetzt werden. Zwei Fälle, die in auffällig engem zeitlichen Zusammenhang mit der Einführung der deutschlandweit ersten Steuer stehen, sind insofern bereits bekannt.
  12.   Auch führt die Erhebung zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen „pferdefreundlichen“ und „nicht pferdefreundlichen“ Kommunen, mit der Folge, dass die Pferdehalter in die pferdefreundlichen Kommunen abwandern, was dort zu einem erhöhten Aufkommen von Gewerbe- und Umsatzsteuer führt und in der nicht pferdefreundlichen Gemeinde ggf. zum Aussterben der Einstellbetriebe – was für die Gemeinde auch mit einem erheblichen Imageverlust einhergehen dürfte.
  13.   Negative Folge der Steuer ist auch, dass dem Pferd bei einem abnehmenden Bestand sowohl als Kulturgut als auch als Helfer im Naturschutz immer weniger Bedeutung zukommt, wobei insbesondere zu beachten ist, dass die Pferdehaltung – im Gegensatz zu der auf Milcherzeugung gerichteten Rinderhaltung – extensiv auf artenreichen Flächen erfolgt, die bei abnehmendem Bestand immer weniger werden und entweder auf Hochleistungsgräser umgestellt oder zu Brachflächen werden.

Die rechtliche Zuordnung kann auch bei einer Haltergemeinschaft schwierig sein. Dabei ergeben sich weitergehende Fragestellungen, z. B., dass bei zivilrechtlichen Haftungsfragen die Reitbeteiligung, die nicht Eigentümer des Pferdes ist, dennoch als Halter angesehen werden kann. Nichts anderes kann für die Haltereigenschaft hinsichtlich der Steuerpflicht gelten. Die tatsächliche Überprüfung, ob eine Haltereigenschaft gegeben ist, kann insofern nur durch langwierige und kostenintensive Rechtsstreite vorgenommen werden.

Ein gewichtiges Argument ist insofern der Umstand, dass eine Pferdesteuer faktisch die erste und einzige Besteuerung einer Sportart wäre. Wo die Gemeinden demnach häufig die Ausübung anderer Sportarten beispielsweise durch den Ausbau von Wegenetzen für Jogger oder Walker oder aber die Unterhaltung von Fußballplätzen finanziell unterstützen, würde diese Unterstützung auf dem Rücken der Reiter erfolgen, was als eklatanter Widerspruch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu werten wäre. Außerdem widerspricht die Steuer Art. 34 a der saarländischen Verfassung, in der die besondere Förderungswürdigkeit des Sports normiert ist.

Soweit aus vorgenannten Gründen bei der Steuererhebung angedacht ist, Sportpferde von der Steuer auszunehmen, ist dies ebenfalls nicht sachgerecht. Insofern ist zunächst zu fragen: Wann ist ein Sportpferd ein Sportpferd? Wenn es als Turnierpferd eingetragen ist? Wenn es zweimal im Jahr an einem Springturnier teilnimmt? Wenn es kein Turnierpferd ist und bei einem Wanderritt in drei Tagen 90 km oder bei einem Distanzritt 160 km läuft? Was ist mit den Freizeitpferden, die in Eigenregie gehalten werden und am Wochenende mit ihrem Reiter ins Gelände gehen – ist das Sport oder nicht – und wer überprüft das?

Gesetzt den Fall, die Abgrenzung erfolgt zwischen Turnier- und Nichtturnierpferd: wie ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass das Sportpferd des wohlhabenden Unternehmers steuerlich begünstigt wird, und das Freizeit(Sport!)Pferd des Freizeitreiters, der sein Pferd in Eigenregie hält und sich dessen Unterhalt teilweise „vom Munde abspart“, nicht?

Eine Ausnahme der Gnadenbrotpferde von der Besteuerung führt jedoch ebenfalls nicht zu sachgerechten Ergebnissen, da insofern zunächst einmal zu definieren wäre, was ein Gnadenbrotpferd ist – ein Pferd, das nie geritten wird, ein altes Pferd, das zwar eigentlich nicht mehr geritten wird, aber ab und zu noch von den Kindern ins Gelände geritten wird – und wer überprüft das?

Nachdem es so viele Argumente gibt, die gegen eine Pferdesteuer sprechen, wollen wir optimistisch bleiben und hoffen, dass diese auch von den Kommunen wahrgenommen werden und uns die Steuer erspart bleibt.

RAin Katja Wörner

Werbung