Bereits im Dezember hatten wir berichtet, dass der Jäger der im Westerwald im April 2012 einen Wolf erschossen hatte, zu einer Strafe von 3500 € verurteilt und ihm der Jagdschein entzogen wurde. Er ging in Berufung.
Das Verfahren gegen den Jäger, wurde jetzt eingestellt.
Das Landgericht in Koblenz stellte das Verfahren zwar ein, erteilte aber trotzdem die Auflagen, dass der 73-jährige 3500 € an die Staatskasse zahlen und seinen Jagdschein zurückgeben muss. Damit ist der Mann zumindest als Jäger aus dem Verkehr gezogen.
Naturschützer hatten sich allerdings ein Urteil im Rahmen einer Bewertung als Straftat gewünscht. So konnte das Bundesnaturschutzgesetz, das das Töten streng geschützter Arten ausdrücklich verbietet und das Bundesjagdgesetz keine Berücksichtigung finden.