Auf der Internetzseite des SMUL http://www.forsten.sachsen.de/wald/242.htm steht folgendes zu lesen:

"Mit Änderung des Sächsischen Waldgesetz durch Artikel 5 des Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 (Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 – HBG 2015/2016) vom 29. April 2015 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 7/2015 vom 8. Mai 2015, Seite 351) wurden die Regelungen zur Kennzeichnung der Pferde und der Erhebung einer Reitabgabe ersatzlos gestrichen."

Oder auch kurz: die gelben Schilder können abgemacht werden! Ob selbige über den gelben Sack oder den Hausmüll zu entsorgen sind war leider nicht zu erfahren...  ;-)

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