Ab dem 15. Juni 2020 tritt im Saarland eine neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft, die vorerst bis zum 28. Juni 2020 gültig ist.

Die neue Rechtsordnung erlaubt unter anderem die Durchführung von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen sowie unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen (Voranmeldung bei der Ortspolizeibehörde). Ebenfalls wurde die Gruppengröße für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb von 10 auf 20 Personen erhöht und Zuschauer sind in begrenzter Anzahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zugelassen:

(9) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:  

  1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, derzeit 1,5 m
  2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zwanzig Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,  
  3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises,  
  4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,  
  5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
  6. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,  
  7. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,  
  8. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und  
  9. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 3 Absatz 2, 1. Halbsatz.  

Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 9 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet.

Die aktuell gültige Rechtsverordnung, die vorerst bis einschließlich 28. Juni 2020 gilt, findet ihr hier: https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-06-10.html

Werbung