Der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Hier fließen auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte der letzten Woche mit ein. Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung ist gestern am Mittwoch (23.11) in Kraft getreten. 

Bis zum 23.11.2021 galt in RLP: "Ob und inwieweit Pensionspferdeställe - insbesondere solche ohne Reitschule oder sonstigen Besucherverkehr - zu den "Freizeiteinrichtungen" gehören, in denen die 2G-Regelung gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. Die VFD geht zunächst weiter davon aus, dass die Versorgung und Bewegung von Pferden aus zwingenden Gründen des Tierschutzes oder des Tierwohls durch die Verordnung nicht eingeschränkt ist. Wir sind der Meinung, dass allen der Zugang zum eigenen Pferd ermöglicht werden sollte - selbstverständlich unter Beachtung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (AHA-Regeln, ggf. weitere Absprächen mit den anderen EinstellerInnen).

Vorrangig sind die Bestimmungen und Anweisungen der Gesundheitsbehörden zu beachten. Grundsätzlich ist Haltern von Tieren (landwirtschaftliche Nutztiere, andere Haustiere, Zootiere) aus tierschutzrechtlichen Gründen der Zugang zu ihren Tieren zu gewähren, auch wenn diese auf der Weide, in einem Pensionsstall, in einer Geflügelzuchtanlage etc. untergebracht sind. Auch in der Krisensituation müssen Fütterung, Pflege und ggf. Auslauf der Tiere sichergestellt werden. Dabei muss geprüft werden, ob dies durch ggfs. vorhandenes Personal (Pensionspferdehalter, andere) geleistet werden kann. Darüber hinaus müssen tierärztliche Versorgung und Versorgung durch bspw. Hufschmiede sichergestellt werden." 

Bitte passt auf Euch und eure Mitmenschen auf! 

Hier findet Ihr die tagesaktuellen Bestimmungen

Quellen: 
https://corona.rlp.de/de/startseite/
https://corona.rlp.de/de/service/faqs/

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