Ein Thema, das regelmäßig und stets leidenschaftlich diskutiert wird: Wie ist das in der VFD? Ist die VFD gegen gebisslose Zäumungen?

Die Antwort heißt zwar schlicht und einfach: nein, die VFD ist selbstverständlich nicht dagegen!
Aber so einfach ist es dann doch wieder nicht. So kann durchaus eine  „harmlose“ gebisslose Zäumung in der Hand eines Unkundigen einem Pferd  Schmerzen und Schaden zufügen.Eine Zäumung ohne Gebiss ist also nicht automatisch und in jedem Fall pferdefreundlich. Und woran sich letztlich die Diskussion über das Für und Wider gebissloser Zäumungen immer wieder entzündet, ist die rechtliche Situation. Bewegen wir uns als Reiter, Fahrer oder Führer von Pferden im öffentlichen Verkehrsraum, gilt auch für uns die Straßenverkehrsordnung. Diese Gesetze kann die VFD nicht ignorieren, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Haftungsfalles noch so gering ist. Daher war in der bisherigen Fassung der VFD- Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ARPO) zum Schutz der Ausbilder und Prüfer folgender Passus enthalten:

Gebisslose Zäumungen dürfen im Hinblick auf die derzeitige Rechtslage zur sicheren Einwirkung auf das Pferd im Straßenverkehr in den Geländeteilen der Ausbildung und der Prüfung grundsätzlich nicht verwendet werden.

Wer das aufmerksam liest, stellt bereits fest, dass diese Regelung nur für die in der ARPO geregelten Ausbildungen und Prüfungen galt. Für alle anderen VFD- Veranstaltungen war es schon immer dem Veranstalter als Verantwortlichem überlassen, welche Regeln er ausschreibt. In den Musterbedingungen ist keine Zäumungsart vorgeschrieben. D.h. der Verantwortliche legt fest, welches (Rest) Risiko er einzugehen bereit ist. Da in der VFD jedes Mitglied grundsätzlich die Möglichkeit hat, in Absprache mit dem zuständigen VFD-Landes oder - Regionalverband Ritte u. ä. zu organisieren, besteht durchaus die Freiheit , selbst als Veranstalter aufzutreten und zu entscheiden, welches Risiko man persönlich tragen will. In der aktuell überarbeiteten ARPO ist im Übrigen der o.g. Passus gestrichen und es ist künftig dem Veranstalter/Ausbilder/Prüfer überlassen, welches Risiko er zu tragen bereit ist.

 

Christine Garbers, 2. Bundesvorsitzende und Heiner Sauter, VFD-Reitlehrer und Leiter des Arbeitskreises Ausbildung haben ein Plädoyer von VFD- Mitglied Tina Gottwald zum Anlass genommen, das Thema „mit oder ohne Gebiss“ im Detail zu betrachten.  pdfTina_Gottwald_-_Restrisiken_im_Pferdesport.pdf76.88 kB

IMG-20160512-WA0018Ist die VFD gegen gebissloses Reiten?
Dazu Christine Garbers, VFD-Bundesverband:

„Ich nehme nicht mehr an Ritten der VFD teil! Da darf ich nicht mit Sidepull reiten!“  So oder ähnlich hören wir es immer wieder. Es ist daher dringend notwendig, einige Irrtümer über die Einstellung der VFD zum gebisslosen Reiten ein für alle mal zu klären.

Wer sich sachlich mit der Problematik beschäftigt, wird schnell erkennen, dass die VFD ganz klar nicht gegen gebissloses Reiten ist. Diese verallgemeinernde Behauptung ist schlicht falsch!

Die VFD kann und will Reitern und Fahrern nicht vorschreiben, welche Ausrüstung sie nutzen – nur im Rahmen von Ausbildungslehrgängen oder Prüfungen schreibt die ARPO/FARPO einige Reglementierungen vor. Und denen unterwirft man sich freiwillig.  Ein Großteil der VFD-Veranstaltungen findet außerhalb der Reglementierungen einer ARPO oder FARPO statt. Und hier sind es in der Tat die Veranstalter, insbesondere die jeweiligen Rittführer, die entscheiden müssen: Kann ich in dieser Situation, bei dieser Veranstaltung, mit diesen anderen Teilnehmern, diesen speziellen Teilnehmer zulassen? Oder ist mir das Risiko zu hoch?

Viele Rittführer wollen alle möglichen Risiken ausschließen und schränken deshalb ein: keine gebisslosen Zäumungen, keine Hengste, nur mit Reithelm…..das ist einzig und allein ihre Entscheidung, sie haben die Verantwortung für die Gruppe, der Einzelne muss sich dieser Entscheidung beugen – da gibt es keinen Spielraum. Aber wie Tina Gottwald geschrieben hat: Es gibt immer ein Restrisiko. Der einzelne Rittführer kann nicht alle Situationen vorhersehen und sich nicht nach allen Seiten absichern.

Nur: Wir als VFD dürfen jetzt nicht daher kommen und unseren Rittführern raten, sie mögen doch bitte gebisslose Zäumungen bei ihren Ritten zulassen. Das können wir schlicht nicht, denn wir können unseren Rittführern die Verantwortung nicht nehmen – es ist ihre Entscheidung! Ein Dilemma? Nein, eigentlich nicht!

Aber beide Seiten – Teilnehmer und Rittführer – müssen bereit sein, aufeinander zu zugehen. Teilnehmer müssen überzeugend demonstrieren, dass ihre Pferde so gut ausgebildet sind, um gebisslos teilnehmen zu können. Rittführer müssen selbstbewusst jeden Einzelfall bewerten und entscheiden. Wenn beide Seiten sich nicht einigen können – nun, dann bleibt in der Tat nur der Ausweg der Nichtteilnahme. Aber aufgrund so einer Situation pauschal zu behaupten, die VFD wäre grundsätzlich gegen gebissloses Reiten, ist dann immer noch absolut falsch.

Wir möchten nur schönes und faires Reiten (und Fahren) mit passender Ausrüstung sehen – wie diese Ausrüstung aussieht, ist dann letztendlich Nebensache. Eine blanke Kandare kann ebenso pferderecht oder pferdequälend sein wie ein Sidepull – auf die korrekte Ausbildung und die sensible Handhabung kommt es an!

Und bei der Gelegenheit ein Spruch von einem alten Meister, der bei diesem Thema zum Nachdenken anregt:

„Der Könner reitet sein Pferd mit einem rostigen Hausschlüssel im Maul besser als ein Stümper mit einem goldenen Gebiss.“

David HandpferdIMG-20160512-WA0007PferNett SidepullMuli Hanno

Bilder:  David Wewetzer, Christine Garbers,Hanno Pilartz 

VFD-Ausbilder Heiner Sauter zum Plädoyer von Tina Gottwald

Leider treffen bei dem Thema "gebisslos Reiten" immer wieder viele Meinungen, Vorurteile und Missverständnisse aufeinander. Oft werden Gerichtsurteile oder Gutachtermeinungen zitiert, die es so nicht gibt oder auch nicht nachprüfbar sind. Unstrittig ist auf alle Fälle, dass gebissloses Reiten haftungsrechtlich nicht unumstritten ist. 

Die VFD hat einerseits den Anspruch, gutes Reiten jenseits jeglicher Stil- oder Ausbildungsform zu fördern, auf der anderen Seite aber auch eine Verpflichtung nicht nur gegenüber dem Pferd, sondern auch gegenüber den engagierten Mitgliedern, die Ausbildungen anbieten oder Prüfungen ausschreiben. In der derzeit gültigen Ausbildungsrichtlinie und der Prüfungsordnung (ARPO) ist festgelegt, dass der Geländeteil grundsätzlich mit Gebiss geritten werden muss. Wobei das Wort "grundsätzlich" auch Ausnahmen zulässt. Dies haben wir demokratisch so vereinbart, damit unsere mit Ausbildung oder Prüfung betrauten Mitglieder nicht unverhofft in einen Haftungszustand kommen, den keiner haben will. Und in Ausbildung oder Prüfung ist nun mal in der Regel der Ausbilder oder Prüfer der unmittelbar Haftbare.

Ausbildungen oder Prüfungen nach der VFD- ARPO  machen aber nur einen geringen Prozentsatz der ausgeschriebenen und durchgeführten Veranstaltungen der VFD aus. Hier bleibt es dem Veranstalter überlassen, welche Voraussetzungen er für seine Veranstaltungen schaffen möchte. In der ARPO 2016 wird im Übrigen der Passus mit der Grundsätzlichkeit gestrichen und es auch dem Ausbilder bzw. dem Prüfer eigenständig überlassen, ob er Reiter ohne Gebiss mit in das Gelände nimmt. 

 

 

 

 

 

 

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