Kennt ihr auch das Problem, ihr seid mit dem Pferd* unterwegs und die Autos oder Fahrräder von hinten fahren viel zu dicht an euch vorbei.
Mit dieser Weste durch das Abstand-Logo könnt ihr dazu beitragen, die anderen Verkehrsteilnehmern auf die Gefahr eines zu dichten Überholens hinzuweisen. Reflektierende Westen sind eine gute und sinnvolle Ergänzung zu der vorgeschriebenen Beleuchtung (lt. §17 + §28 StVO) während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern.*
Es handelt sich um die Größe L/XL und die Westen wurden aus recyceltem Material hergestellt.
Neuer Preis: Ihr könnt eine Weste für 8,- Euro zzgl. 2,- Versand im VFD-Shop bestellen.
Bei Sammelbestellungen von Verbänden bitte Email an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!schicken.
*auch wenn es wie ein Pferd aussieht, können auch Esel- und Mulireiter diese Westen bestellen.
*Reiterinnen und Reiter müssen während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst einfordern (z.B. Nebel, Schnee, Regen) ausreichend beleuchtet sein. Ein Pferd nebst Begleitperson ist Verkehrsteilnehmer. Es gilt neben der allgemeinen Beleuchtungsrichtlinie (§17 StVO) die Regelung des §28:
(2) Für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.
§27 betrachtet das Reiten im Verband, in dem das erste und letzte Pferd im Zug beleuchtet sein muss, vorne weiß, am Ende des Zugs rot.
Das heißt in der Praxis:
Eine Person zu Pferd muss vorne eine gut sichtbare, weiße Leuchte mitführen, nach hinten ein rotes Licht zeigen. Eine Gruppe von Reiterinnen und Reitern muss vorne mit einem weißen Licht und hinten mit einem roten gekennzeichnet werden.