Eine gute Nachricht für alle, die in den Waldgebieten

Klatenberge in Telgte,
Waldgebiet Sundern in Ahlen-Vorhelm,
Waldgebiet westlich Einen und
Waldgebiet Bockholts Busch in Neuwarendorf

reiten möchten:

Bisher war in diesen vier Waldgebieten das Reiten nur auf den öffentlichen Wegen und auf den in den Karten dargestellten Wegen erlaubt. Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Münster am 01.10.2025 aufgehoben. Ab sofort gilt in den genannten Gebieten (und wie bisher auch im Waldgebiet Kattmanns Kamp in Ostbevern) die gesetzliche Regelung nach § 58 (2) LNatSchG, wonach das Reiten auf allen Waldwirtschaftswegen zulässig ist.

Für den übrigen Kreis Warendorf bleibt die Freistellung nach § 58 (3) LNatSchG bestehen.

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