AKTUALISIERUNG AUGUST 2018:
Die unten beschriebene Allgemeinverfügung wird aufgehoben.
Pressemitteilung des Kreises Viersen
In sechs Gebieten des Kreises Viersen darf gemäß einer Allgemeinverfügung des Kreises bis 31.12.2018 im Wald ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden:
- Niederkrüchten
- Brüggen
- Nettetal
- Schwalmtal
- Viersen
- Willich
Die Regelung wird damit begründet, dass erweiterte Reitmöglichkeiten die Gefahr in sich bergen würden, dass es zu Konflikten mit anderen Nutzergruppen kommen könnte. Diese Begründung kann die VFD nicht nachvollziehen, da viele der ausgewiesenen Reitwege seit Jahren auch als Premiumwanderwege beschildert sind. Sie werden also bereits heute von Wanderern, Radfahrern und Reitern gemeinsam genutzt, obwohl es sich bei Reitwegen eigentlich um Sonderwege handelt, die ausschließlich dem Reiten vorbehalten sind. Ausweichstrecken oder Ersatz für die Reiter wurde nicht geschaffen, da man seitens der Behörden keine Notwendigkeit sah. Es ist in all den Jahren kein Vorkommnis angezeigt worden, in welchem ein Problem der gemeinsamen Nutzung von Reitern, Wanderern und Fahrradfahren zur Anzeige gebracht wurde, noch wurden Risiken durch die gemeinsame Nutzung in der Vergangenheit diskutiert.
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Düsseldorf gefolgt. Es schätzt die Allgemeinverfügung daher als rechtswidrig ein:
In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.
Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Bettina Keller, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat. Die VFD wird sich dafür einsetzen, dass die unbegründete (und nach gerichtlicher Auffassung rechtswidrige) Einschränkung der Reitmöglichkeiten aufgehoben wird.
Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:
Foto (Bettina Keller): barrierefreier Reit- und Wanderweg