Vorsicht bei „Ebay Geschäften“

 

Derzeit vertrete ich eine Mandantin, die im Internet (Ebay) einen neuwertigen Dressursattel der Firma Schumacher für 310,00 € ersteigert hat. Dieses „günstige Angebot“  erklärt sich dadurch, dass der Sattel (offenbar versehentlich)  bei Fahrradsätteln eingestellt war. 

Zum Ende des Versteigerungstermines war meine Mandantin die Höchstbietende. Sie hat sich daraufhin –per Mail- mit der Veräußerin in Verbindung gesetzt. Nach Bekanntgabe der Bankverbindung ist Betrag überwiesen worden. Eine Versendung des Sattels erfolgte jedoch nicht. Mehrere Mahnungen –ebenfalls per Mail/da keine Postanschrift bekannt war- waren erfolglos. Sodann habe ich die Anschrift der Veräußerin (über Ebay) ermitteln können und diese kontaktiert. Auch eine Fristsetzung meinerseits war fruchtlos. Erst nachdem ihr die Klage des Amtsgerichts zugestellt worden war und auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war, wurde der Sattel „plötzlich“ übersandt.

Wie sich nunmehr herausstellt, ist die Veräußerin nahezu mittellos. Im Ergebnis ist meine Mandantin also auf den entstandenen Kosten „sitzen geblieben“.

Ich kann daher nur dringend anraten, bei Geschäften im Internet (Ebay) „Vorsicht walten zu lassen“. Man sollte unbedingt vor Überweisungen sämtliche Kontaktdaten des Geschäftspartners erfragen.

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