Derzeit vertrete ich eine Mandantin aus Velbert, die im Frühjahr dieses Jahres ihre beiden Ponys in einen neuen Stall (Offenstall) gebracht hat. Von der Pächterin der Fläche sind ihr diverse Berechnungen vorgelegt worden. Mal wurde meine Mandantin als Einstallerin, dann wieder als Mitglied einer Haltergemeinschaft angesehen. Es wurden „wilde Berechnungen“ über potenzielle Kosten der Unterbringung im Winter angestellt. Hintergrund dieser Berechnungen war es, dass meine Auftraggeberin dazu veranlasst werden sollte, „in Vorkasse zu gehen“. Da meine Vollmachtgeberin nachhaltiges Interesse daran hatte, dass ihre Tiere möglichst komfortabel und gut untergebracht sind und meine Mandantin auch über die entsprechenden wirtschaftlichen Mittel verfügte, hat sie dem Wunsch der Verpächterin entsprochen. Über den reinen Futterkauf hat sie weitere Gerätschaften für die Weide und den Stall erworben. Nachdem dies erfolgt war, haben sich die Zustände vor Ort deutlich verschlechtert. Den Tieren wurde nur noch sehr wenig Futter gereicht. Die eingebrachten Gegenstände wurden als „eigene“ betrachtet. Dies führte im Ergebnis dazu, dass bereits nach wenigen Wochen das Vertragsverhältnis beendet wurde. Die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ist nunmehr mit mehreren Auseinandersetzungen verbunden.

Aus diesem Grunde rate ich dringend an, dass bei Haltergemeinschaften oder auch bei neuen Einstellungen in neuen Ställen zumindest die Rahmenbedingungen schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Hiermit kann man sich unangenehme Auseinandersetzungen ersparen.

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de

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