Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf hat uns mitgeteilt, dass für das Gebiet Loburg / Hülsheide weiterhin die Freistellungsregelung angewendet wird, da dort bisher keine Reitwege ausgewiesen wurden. Von Seiten der Behörde werden bis zum Auslaufen der Regelung in 2018 keine weiteren Schritte zur Herausnahme unternommen.

 

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2008 hatte der Kreistag beschlossen, dass das Waldgebiet Loburg/Hülsheide ab 2010 unter der Voraussetzung aus der Freistellung herausgenommen werden soll, dass bis zu diesem Zeitpunkt ausreichende Reitwege in dem Gebiet ausgewiesen sind.

Im November 2014 hat die Untere Landschaftsbehörde dem Unterverband Münster-Warendorf eine Reitwegeplanung vorgestellt, zu der wir nicht in allen Teilen unsere Zustimmung geben konnten. Haupt-Kritikpunkt war, dass ein stark genutzter ausgewiesener Wanderweg als Reitweg (mit-)genutzt werden sollte. Zudem war nicht eindeutig klar, ob die Wege tatsächlich mit dem blauen Reitwegeschild ausgeschildert werden würden.

Die jetzt getroffene Regelung ermöglicht allen Reitern, die Waldwege im Rahmen der Freistellung gem. Landschaftsgesetz zu nutzen. Das bedeutet natürlich leider auch, dass der Wanderweg nicht beritten werden darf. Aber auf allen anderen Wegen ist ein Reitverbot vorerst abgewendet!

 

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