Voraussichtlich ein schöner Erfolg für Peter Kames, unseren Beauftragter für Reitregelungen in Mönchengladbach: Menschen, die im Sattel von Pferden unterwegs sind, dürfen in den Wäldern der kreisfreien Stadt hoffentlich demnächst mehr Wege benutzen als bisher. Die Stadt hatte 2018 eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in sechs Waldgebieten der Stadt Mönchengladbach im Wald ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden darf.

Gegen diese Allgemeinverfügung hat Peter Kames mit Unterstützung der VFD geklagt. Nach über drei Jahren Wartezeit hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Mai 2021 mitgeteilt, dass es Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung hat. Die Verwaltung konnte nicht glaubhaft nachweisen, dass es in den entsprechenden Waldgebieten zu Konflikten zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden kommt, die mit der konkreten Gefahr von Sach- und / oder Personenschäden einhergehen.

Daher hat der Umweltausschuss dem Stadtrat vorgeschlagen die Entscheidung zurückzunehmen. Wir erwarten den dazugehörigen Ratsbeschluss am 15.12.2021.

In der Ratsvorlage wird darauf hingewiesen, dass der Fachbereich Umwelt von dem seit Jahren gut praktizierten Reitwegekonzept und der damit verbundenen Trennung von Reitwegen und anderen Wegen im Wald überzeugt ist. Daher werden auch zukünftig weitere Mittel aus der Reitabgabe für die Instandsetzung vorhandener Reitwege eingesetzt werden, damit die Reiterinnen und Reiter in den stark frequentierten Waldgebieten diese Wege weiterhin vorrangig nutzen.

Die VFD hält das Reitwegekonzept jedoch nicht für ausreichend, da es sich bei den ausgewiesenen Reitwegen meist um kurze, nicht zusammenhängende Wege handelt, die auch meist keine Rundstrecken sind.

Die VFD weist darauf hin, dass auch nach Aufhebung der Allgemeinverfügung alle Wege, die mit einem blauen Schild mit weißem Reiter-Symbol gekennzeichnet sind, ausschließlich den Reitenden vorbehalten sind. Alle anderen Erholungssuchenden (ob mit Rad, zu Fuß, mit Hunden oder mit Picknickdecke, selbst mit Kutsche) dürfen diese Wege nicht nutzen. Im Gegenzug bezahlen die Reitenden allerdings auch mit ihrer jährlichen Reitabgabe für Anlage und Unterhaltung dieser Sonderwege.

Die VFD setzt sich gegen Reiteinschränkungen und Reitverbote ein. Das freie Reiten in der Natur ist eines der Kernziele unseres Fachverbandes.

Wir unterstützen, wenn Reitverbote drohen, nehmen auf die Gesetzgebungen Einfluss und scheuen auch juristische Auseinandersetzungen nicht.

Gleichzeitig gehört die VFD als Kooperationspartner einer Reihe von Vereinen und Netzwerken an, die sich um das Wohl des Pferdes und die Betätigung in der Natur kümmern.

 

Aktuelle Rechtslage 

Foto: Valentina Goeck Foto von Valentina Goeck

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