In fünf Gebieten des Kreises Mettmann darf zukünftig im Wald ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden: alle Waldgebiete in den Städten Hilden, Langenfeld, Monheim und Ratingen sowie ein Gebiet im Neandertal.

In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Barbara Bastian und Ina Walder, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht haben.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfKreis_Mettmann.pdf597.33 kB

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