In drei Waldgebieten der Stadt Solingen darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden:

Ohligser Heide,
Verlach, Krüdersheide, Götsche,
Sengbachtalsperre.

In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Wir danken unserem Reitwegebeauftragten Ulrich Rüdiger, der sich im Vorfeld um eine liberalere Lösung bemüht hat.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfStadt_Solingen.pdf4.93 MB

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