In fünf Gebieten des Kreises Euskirchen darf zukünftig im Wald ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.
Hinweis: In der Allgemeinverfügung werden Fahrwege definiert als „befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege verstanden werden, die ganzjährig mit herkömmlichen – nicht geländegängigen – zweispurigen Personenkraftwagen befahren werden können.“
Diese Definition ist nach Ansicht der VFD nicht richtig. Wir werden die Untere Landschaftsbehörde darauf hinweisen und um eine Änderung bitten. Bis das geschehen ist, sollten sich jedoch alle Reiter an die Definition halten.
Begründung:
Nach der ursprünglichen Definition im 1. Gesetzentwurf waren Fahrwege „befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die so beschaffen sind, dass sie von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“.
Im 2.Entwurf, der im November 2016 durch den Landtag beschlossen worden ist, wurde der letzte Halbsatz (ab „die so beschaffen sind…“) gestrichen. Begründung: Befestigte Waldwirtschaftswege sind in der Regel so breit, dass eine gefahrlose Begegnung zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden möglich ist, ohne dass eine nähere Beschreibung der Fahrzeugart notwendig ist. Außerdem ist anzunehmen, dass die unbefestigten Rückewege und Rückegassen im Wald zum Schutz der Pferde auch dann nicht beritten werden, wenn sie von Natur aus fest sein sollten.
Zudem gibt es durchaus Wege, die bei trockenem Wetter „naturfest“ sind. Sie können dann befahren oder beritten werden, ohne dass Schäden durch diese Nutzungen entstehen. Die selben Wege können bei Nässe nicht naturfest sein. Bei Schnee kann – gerade in Mittelgebirgsregionen – kaum ein Waldweg befahren werden. Wenn nun verlangt wird, dass die Wege „ganzjährig befahrbar“ sein sollen, so widerspricht das der Definition im Gesetz.
Wir danken unserem Reitwegebeauftragten Peter Kalsing, der sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat.
Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:Allgemeinverfügung_Kreis_Euskirchen.pdf9.4 MB