Liebe VFD-Mitglieder, liebe Reiter,

obwohl wir uns von der neuen Reitregelung im Gesetzt über Naturschutz und Landschaftspflege viel mehr versprochen haben, bleibt im Bonner Stadtgebiet leider  bis auf Weiteres alles beim Alten.

Einzige Ausnahme: Der Waldwirtschaftsweg westlich der BAB 565 zwischen den Einmündungen Weingartsbahn und Rulandsweg ist von dieser Regelung ausgenommen und darf im Sinne des § 58 Abs. 2 LNatSchG NRW genutzt werden.

Hier für Euch zum Nachlesen:

pdfAllgemeinverfugung_Reitangelegenheiten.pdf51.55 kB

Und hier gibt´s die Reitwegekarten:

pdf2018_Stadt_Bonn_Nord.pdf7.14 MB

pdf2018_Stadt_Bonn_Sud.pdf5.77 MB

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