Das Reiten ist im Landschaftsschutzgesetz geregelt. Danach darf überall auf Wegen in der freien Landschaft geritten werden. Im Wald darf nur auf öffentlichen Wegen und auf Reitwegen geritten werden. Es besteht Kennzeichnungspflicht für Pferde und es muss eine Reitwegeabgane bezahlt werden. Das Re ... [mehr]
In den meisten Wäldern des Rheinisch-Bergischen Kreises darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitrouten des Reitroutennetzkonzeptes des Rheinisch-Bergischen Kreises aus dem Jahre 2012 und darüber hinaus auf allen sonstigen gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. In den übrigen ... [mehr]