Wir haben es bereits in der Pferd & Freizeit angekündigt: Die VFD NRW hat 8 Fragen rund um die Themen Reiten und Pferdehaltung gestellt. Die Fragen sind sehr knapp gehalten, da die Anzahl der Zeichen begrenzt war.
Hier veröffentlichen wir die Antworten der Parteien in der Reihenfolge des Eingangs bei uns:
Unterstützen Sie Tierschutz in der Hobby-Pferdehaltung? Der erfordert bei Equiden ständige Bewegung und Nahrungsaufnahme + Schutz gegen Witterung, Stechinsekten und Wölfe. Notwendige Bauwerke dürfen von privaten Pferdehaltern im Außenbereich aber nicht gebaut werden. Gibt es Ermessensspielräume?
Antwort der FDP: Wir treten für eine verantwortungsvolle Haltung von Tieren ein. Dabei setzen wir auf rechtsstaatliche Kontrollen und wirksame Modernisierungsschritte in der Tierhaltung. Tierschutz und Tierwohl sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Für uns ist Tierwohl keine Frage der Stallgröße, sondern des Zustands des einzelnen Tieres. In Regierungsverantwortung haben wir eine Wolfsverordnung für Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, die ein aktives Wolfsmanagement ermöglicht. Dadurch erhalten nicht nur Halterinnen und Halter von Wiederkäuern Förderungen vor Übergriffen durch Wölfe und andere Beutegreifer, sondern auch Halterinnen und Halter von Pferden. Dabei werden zumutbare Weidetierschutzmaßnahmen in den Wolfverdachtsgebieten und den Pufferzonen gefördert.
Antwort der GRÜNEN: Tierschutzvorgaben sind nach unserer Auffassung stets vollumfänglich in jeder Haltungsform einzuhalten, selbstverständlich auch in Hobby-Pferdehaltungen. Auch muss der Vollzug dieser Vorgaben sichergestellt sein. Wir beabsichtigen zu prüfen, ob und wie eine Privilegierung von Hobby-Pferdehalter*innen im Baurecht, welche die Errichtung von Witterungsschutzanlagen im Außenbereich ermöglichen würde, umsetzbar ist. Die relativ enge Eingrenzung des § 35 BauGB dient der grundsätzlichen Freihaltung des Außenbereichs von Bebauung. Eine für uns vorstellbare Lockerung mit Blick auf Schutzhütten etc. für Weidetiere müsste allerdings mit einer Verpflichtung zum landschaftsgerechten Bauen verbunden sein.
Antwort der SPD: Das Tierschutzgesetz verpflichtet die Menschen, das Tier als Mitgeschöpf zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund, Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Bundesregierung hat 2020 ihre Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport aktualisiert. Diese halten wir für einen guten Beitrag zum Tierschutz. Wie schon erwähnt, ist das Bauen im Außenbereich durch Bundesrecht streng geregelt. Mögliche Ermessensspielräume für Tierschutz sollten in diesem Rahmen genutzt werden.
Antwort der CDU: Die CDU NRW steht zu einer tierschutzgerechten Pferdehaltung. Der Tierschutz muss im Umgang mit Tieren steht Beachtung finden. Der verhaltens- und tierschutzgerechte Umgang mit Pferden verlangt allerdings hohes Wissen und Können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt die Pferdehalter mit Leitlinien zum Umgang, zur Ausbildung und zum Training von Pferden entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Wir halten an der Privilegierung fest, wenn ein Betrieb mit Pferdehaltung die Voraussetzungen für die Einstufung als landwirtschaftlicher Betrieb erfüllt. Das kann zum Beispiel Weidewirtschaft mit Pferdehaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage sein. An den Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe beim Bauen im Außenbereich wollen wir festhalten.