Am 3. März hat im Landtag NRW die 1. Lesung zum neuen Landesnaturschutzgesetz stattgefunden.
Der Entwurf ist an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - federführend -, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen worden.
Wir gehen davon aus, dass die Reiterverbände (VFD und Pferdesportverbände Rheinland und Westfalen) in Kürze wieder beteiligt werden.
Eine "Verabschiedung" des Gesetze, wie in den einschlägigen Foren und Facebook-Seiten teilweise zu lesen ist, wurde am Donnerstag noch nicht vorgenommen!
Der aktuelle Entwurf entspricht weitestgehend dem Text, der im Ministerium Anfang 2015 mit uns abgestimmt worden ist.
Positiv zu bewerten ist, dass die Definition der "Fahrwege" dahingehend geändert worden ist, dass diese nun nicht mehr "ganzjährig" befahrbar sein müssen.
Leider sind aber auch zwei Änderungs-Vorschläge aufgenommen worden, die - sollten sie denn tatsächlich so verabschiedet werden - eine eklatante Verschlechterung für uns Freizeit- und Wanderreiter bedeuten würden:
Zum einen soll das Mitführen von Hunden am Pferd untersagt werden.
Zum anderen soll das Führen von Pferden - entgegen dem Urteil des OLG Dresden - dem Reiten gleichgesetzt werden.
Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese Vorschläge (mehr ist es bisher zum Glück noch nicht) nicht umgesetzt werden.
Bitte veranstaltet noch keine Unterschriftenaktionen, Demos oder ähnliches, das ist im Augenblick der falsche Weg.
Weitere Infos können wir Euch hoffentlich auf der Mitgliederversammlung am Sonntag geben.