Am 12.08.2025 ist die neue Fassung der Förderrichtlinien Wolf in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wird die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet.

Schutz für alle Weidetiere? Nein, Pferde bleiben weiterhin nahezu ungeschützt. Nur Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild können jetzt  landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung beantragen, um ihre Tierhaltungen wolfsabweisend zu gestalten.

Leider gilt diese Förderung nicht für Pferde, Esel oder Mulis. Nur die Förderung von wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen für Kleinpferde (Stockmaß bis 148 cm), Pferde mit Fohlen und Jungpferde bis zum Alter von maximal drei Jahren im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels (vgl. Erlasse vom 21.12.2021 und 01.02.2023) bleibt unberührt und wird fortgeführt.

Nähere Infos findet ihr hier: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung

oder bei der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer unter 02945 989898.

 

Zu unseren Forderungen (Schutz vor den Wölfen für alle Equiden!) verweisen wir auf folgenden Artikel:

https://vfdnet.de/index.php/ak-umwelt/herdenschutz/12826-vfd-forderungen-zum-herdenschutz-2024

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