
Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 25.01.2022 die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte eine Golfspielerin. Das OVG gibt an, dass die Verordnung zwischen Mannschafts- und Individualsport unterscheiden sollte, da hier Unterschiede ... [mehr]