Update 07.03.2023: Juristisches Gutachten erklärt Hausbesuchsgebühr für Pferde in der neuen GOT für rechtswidrig

In einem Gutachten wird zunächst grundsätzlich ausgeführt, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung der GOT verschiedene Pflichtverletzungen begangen haben soll. In einem weiteren Punkt verweist das Gutachten auf das Tierzuchtgesetz und die Viehverkehrsordnung, nach denen das Hauspferd zu den landwirtschaftlichen Nutztierarten zählt. Da Ziff. 40 der GOT die Gebühr für den tierärztlichen „Hausbesuch außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren“ regelt, dürfte sie für Pferde nicht erhoben werden. Quelle: St.Georg

Die Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT) ließ in der neuen Fassung vom 22.11.2022 drei Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutztiere von der Erhebung dieser Gebühr zu.

  • Stutenhaltung zur Milchgewinnung
  • Pferdehaltung zur Fleischgewinnung (ist nicht identisch mit Eintragung als LM-Tier im Equidenpass)
  • Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb.

Durch Intervention vom 01.02.2023 konnte der Vorstand der Interessengemeinschaft Zugpferde (IGZ) erreichen, dass ein weiterer Ausnahmepunkt bei der Erhebung der Hausbesuchsgebühr bei Pferden als 4. Punkt angefügt wurde. Es sind jetzt auch Pferde, die zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes beitragen, von dieser Gebühr ausgenommen.
Quelle: Interessengemeinschaft Zugpferde


Die seit dem 22. November geltende Novellierung der Gebühren Ordnung für Tierärzte (GOT) sorgt für erheblich gestiegene Rechnungen bei Tierhaltenden.

Die Gebühr für den Hausbesuch ist neu, seitdem die Bundestierärztekammer beschlossen hat, Pferde nicht mehr wie Rinder und Schweine als „landwirtschaftliche Nutztiere“ zu behandeln, sondern als Haustiere.  

Der Bundesrat hat bereits am 8. Juli dieses Jahres die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitete Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen. Am 22. November wird diese nun in Kraft treten und bringt für Pferdebesitzer einige Preissteigerungen mit sich. Zuletzt war die GOT im Jahr 1999 umfassend überarbeitet worden. https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/


Der Grund für die erhebliche Kostensteigerung insbesondere bei Equiden ist, dass in der GOT Pferde und Equiden nicht mehr als landwirtschaftliche Nutztiere angesehen werden. Dadurch bedingt ist der Tierarzt verpflichtet, für jeden Besuch im  Stall die höheren Gebühren für "Hausbesuche" zu berechnen.

Dass eine Anpassung der Gebühren  angebracht ist, stellt (fast) niemand in Frage. Schließlich wurde die GOT zuletzt 1999 verändert. Die allgemeine Untersuchung mit Beratung für Equiden kostet nach der GOT 2022 je nach Gebührensatz (1-3) 30,78€   61,56€   92,34€

Auszug aus der GOT: Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren 34,50€   69,00€.  103,50€.  

Den Hamster- , Katzen- und Hundehaltenden ist in aller Regel ja zuzumuten, mit dem Haustier in die Tierarztpraxis zu fahren. insbesondere zu regelmäßigen Untersuchungen und Impfungen.

Pferde fallen nach der GOT aber ebenfalls in diese Kategorie. Dabei ist doch allen Pferdehaltenden und auch vielen Landtierärzten nicht klar, wie die Hausbesuch-Gebühr umgangen werden können.

Die VFD interessieren die Auswirkungen und Folgen.... 

  • auf die Haltung von Senior Pferden,   
  • der soziale Aspekt (Pferdehaltung nur noch für eine ganz eng begrenzte Gesellschaftsschicht), 
  • der Veränderungen im Gesundheitsmanagement (etwa regelmäßige Zahnkontrollen, Impfungen etc.),
  • werden die Pferde zur halbjährlichen Impfung auf den Hänger verladen und in die Praxis gefahren.

Update 11.02.2023: Kopiert von der website der Bundestierärztekammer:
https://www.bundestieraerztekammer.de

GOT - Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)

Aufgrund der insb. in der Zeitschrift St. Georg verbreiteten Behauptung, dass alle Pferde landwirtschaftliche Nutztiere sind und die Ziff. 40 GOT ein Fehler sei, sieht sich die BTK zu einer Klarstellung gezwungen:

Die von Bundestierärztekammer (BTK) und Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) bestehende AG „GOT“ hat sich in diversen Telefonkonferenzen mit der Frage der Hausbesuchsgebühr beschäftigt. Die AG möchte betonen, dass sie kein Gremium ist, welches befugt ist, ein Gesetz rechtssicher zu kommentieren. Bei unklaren Formulierungen wird diese Aufgabe den Gerichten zufallen. Nach Auffassung der AG ist die Gesetzeslage aber zurzeit eindeutig:
Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.
Lesen Sie hier (Anmerkung: bitte dem Link auf der Original-website folgen) das gesamte Dokument "Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT)".

Update 19.01.2023: nach neusten Meldungen soll die Einstufung der Equiden als NICHT-landwirtschaftliche Nutztiere ein "Versehen" sein. Equiden sollen in der Überarbeitung wieder als Nutztiere geführt werden. Damit würde die Pflichtberechnung für Hausbesuche wieder entfallen... Wir erwarten eine offizielle Bestätigung. 

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