Themenabend "Wohin mit dem Mist?“ 

Mistvortrag

Jeder, der Nutztiere hält, ist von der neuen Düngeverordnung betroffen – denn Kleinvieh macht auch Mist. Unter welchen gesetzlichen Vorgaben dieser gelagert, gemeldet und weiter verwendet werden muss, erläuterte Dirk Kleemeyer vom Landvolk Mittelweser am 18.5.18 den 33 Mitgliedern und Freunden der VFD Hohe Heide (Verein für Freizeitreiter und - Fahrer in Deutschland e.V.) im Gasthaus Baden in Brochdorf.

Durch die neue Düngeverordnung seien die vorgeschriebenen Lagerkapazitäten, die ein Nutztierhalter vorhalten müsse, deutlich erhöht worden, ebenso jedoch auch die pauschalisierten Mengen pro Tier, unabhängig davon, was wirklich an Mist anfalle.  Der Diplom-Agraringenieur verdeutlichte auch, dass eine Erweiterung der Kapazitäten nicht so einfach sei. Jede Lagerung muss nicht nur den Anforderungen genügen, sondern auch vom Landkreis genehmigt werden.   Kleemeyer erläuterte auch die umfassenden Meldepflichten, die das neue Düngerecht mit sich bringe.

Sicherlich bedeutet diese neue Verordnung keine große Herausforderung für die Hobbyhalter von Pferden, die ihren Mist an einen Landwirt abgeben können. Jedoch kann es für diesen Landwirt unter Umständen mehr Bürokratie bedeuten.

Von den Zuhörern kamen sowohl fachliche Nachfragen, als auch einige Unmutsäußerungen.


Text und Foto: Fenja Thorey

Link zur Präsentation von Herrn Kleemeyer HIER

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