Bundesrat stimmt der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht zu – VFD fordert konsequente Stärkung des Herdenschutzes für Equiden

Am 27. März hat der Bundesrat der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Bejagung des Wolfs künftig zu regeln und ein Bestandsmanagement zu ermöglichen. In diesem Zuge verlagern sich Zuständigkeiten vom Umwelt- in den Bereich der Landwirtschaftsministerien.

Für die praktische Umsetzung kommt es nun entscheidend darauf an, dass Bund und Länder gemeinsam tragfähige, rechtssichere und vor allem praxistaugliche Verfahren entwickeln. Ziel müssen verlässliche Managementpläne sein, die sowohl dem Artenschutz als auch den berechtigten Interessen der Tierhalter gerecht werden. Wir sehen es dabei als unerlässlich an, dass mögliche Maßnahmen wissenschaftlich eng begleitet werden, um ihre Wirksamkeit fortlaufend zu überprüfen und bei Bedarf zeitnah nachzusteuern.

Aus Sicht der VFD leistet die Bejagung des Wolfs keinen entscheidenden Beitrag zu einem nachhaltigen Schutz von Equiden. Sie kann allenfalls punktuell wirken, ersetzt jedoch keine wirksamen und flächendeckenden Schutzmaßnahmen. Bereits in unseren Positionspapieren haben wir deutlich gemacht, dass ein funktionierender Herdenschutz die zentrale Voraussetzung für ein tragfähiges Miteinander von Weidetierhaltung und Wildtierpopulationen ist.

Nachhaltige Lösungen entstehen durch fundiertes Fachwissen, kontinuierliche Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen und eine verlässliche Unterstützung der Tierhalter.

Die VFD fordert daher mit Nachdruck:

  • eine flächendeckende und unbürokratische Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auch für Equiden,
  • die rechtliche Ermöglichung wirksamer Schutzmaßnahmen, insbesondere eine Anpassung baurechtlicher Vorgaben, die derzeit häufig den Einsatz geeigneter Zäune erschweren,
  • die Weiterentwicklung und Förderung innovativer Schutzsysteme, etwa durch den Einsatz moderner Technologien wie KI-gestützter Abwehr- und Vergrämungssysteme,
  • sowie eine praxisnahe Beratung und Begleitung der Halter, die den individuellen Gegebenheiten vor Ort Rechnung trägt.

Es muss künftig jedem Equidenhalter möglich sein, geeignete Herdenschutzmaßnahmen umzusetzen. Der Schutz von Pferden und anderen Equiden darf weder an bürokratischen Hürden noch an fehlender finanzieller Unterstützung scheitern.

Im stetigen Austausch mit relevanten Institutionen und der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Studien verfügen wir über eine umfassende fachliche Expertise zum Thema Herdenschutz. Deshalb fordern wir unsere Mitglieder aktiv aus, sich bei Sorgen oder Fragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an uns zu wenden – sei es für Unterstützung, Rückfragen oder um eigene Erfahrungen einzubringen.

Die VFD wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen der Equidenhalter einsetzen und ihre fachliche Expertise aktiv in politische Prozesse einbringen.

Unsere Mitglieder können sich darauf verlassen, dass wir das Thema Herdenschutz engagiert, kompetent und lösungsorientiert vertreten und sie in dieser herausfordernden Entwicklung nicht allein lassen.

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