Update 09.12.2021

Die Corona-Ampel hat an fünf Tagen in Folge die Corona-Warnstufe „orange“ erreicht. Damit gelten vom 9.12. an in Mecklenburg-Vorpommern folgende Corona-Schutzmaßnahmen:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nach den Beschlüssen von Bund und Ländern auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken.

Allerdings werden dabei Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahre weiterhin nicht mitgerechnet. Sie können also noch hinzukommen.

-für Reitschulen im Innenbereichen gelten die 2G-Regeln
-für Veranstaltungen im Innenbereich / Außenbereich gilt die 2G-Plus-Regel. Bei diesen Veranstaltungen dürfen in der Stufe "orange" maximal 50 Prozent der vorhandenen Plätze bis zu einer Obergrenze von 200 / 1000 Personen belegt werden. Bei Stufe "rot" maximal 30 Prozent von 200 / 1000 Personen.

Insbesondere die Kontakt­beschränkungen, die Mund-Nasenschutz­pflicht und die Abstands­regeln müssen unbedingt weiter beachtet werden.

Weiterhin gelten die Regelungen für  vereinsbasierte (Anlage 21) sowie nicht- vereinsbasierte (Anlage 16) Sportaktivitäten der Corona-Verordnung M-V  (siehe Update 24.11.2021).

Weitere Informationen, hier: Informationsseite des Landes M-V oder auf den Seiten eurer Landkreise.

 


Update 25.01.2021

Auf­grund der ho­hen Co­ro­na-Zah­len in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und ganz Deutsch­land müs­sen die Co­ro­na-Schutz­maß­nah­men lei­der bis zum 14. Feb­ru­ar 2021 ver­län­gert wer­den. Insbesondere die Kontakt­beschränkungen, die Mund-Nasenschutz­pflicht und die Abstands­regeln müssen unbedingt weiter beachtet werden.

Weiterhin gelten die Regelungen der Corona-Verordnung M-V  (siehe Update 08.01.2021).

Weitere Informationen, hier: Informationsseite des Landes M-V oder auf den Seiten eurer Landkreise.

 


Update 08.01.2021

Aufgrund der hohen Corona-Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland müssen die Corona-Schutzmaßnahmen leider bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden. Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 10. Januar verschärft. Außerdem verständigten sich die Landesregierung, die Kreise und kreisfreien Städte, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbände in Mecklenburg-Vorpommern auf zusätzliche Schutzmaßnahmen für Hochrisikogebiete mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tage.

Für das Reiten als Individualsportart gilt:

§ 2 (21) der Landesverordnung: Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt. Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen  Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird.
Für den in Satz 2 genannten Sportbetrieb besteht die Pflicht, die Auflagen der Anlage 21 der Corona-Verordnung M-V einzuhalten.

 

* Laut Corona-Hotline des Landes M-V, darf Reitunterricht im Einzelunterricht unter Beachtung der in Anlage 21 der Corona-Verordnung aufgeführten Punkte durchgeführt werden!

!Beachtet hierbei bitte auch die Regelungen der Allgemeinverfügungen eurer Landkreise!

 


Update 13.12.2020

Aufgrund der stark steigenden Corona-Zahlen muss das öffentliche Leben in Deutschland vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar heruntergefahren werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und Bundeskanzlerin verständigten sich am 13. Dezember auf gemeinsame Regeln.

Was gilt ab 16. Dezember?

Sport ist im Dezember/Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.

Alle weiteren Informationen zum Coronabeschluss, sowie Verordnungen etc., hier:
www.regierung-mv.de/corona/Coronabeschluss-13.12./
www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/

Werbung