Die Schweiz arbeitet an einer neunen Raumplanungsverordnung. Im November letzten Jahres herrschte grosse Aufregung in der Schweiz, weil die neue Fassung der Raumplanungsverordnung vorsah, dass Hobby-Pferdehalter ihre Pferde nur noch in Gewerbegebieten aber nicht mehr beim Bauern in der Landwirtschaftszone halten dürften. Dies hätte bedeutet, dass tausende Pferde hätten umgesiedelt werden müssten und die bereits hart kämpfenden Kleinbauern einer weiteren Einnahmequelle beraubt würden.

Weide IMG 3395 Silke DeheDie über 4000 Einsprachen von Pferdebesitzern aus der ganzen Schweiz und die Arbeit von Pferdezüchter und Nationalrat Hans Grunder haben nun bewirkt, dass die Raumplanungs-verordnung den Anforderungen der modernen Pferdehaltung und des Naturschutzes angepasst wurden, und die Entwicklung der Pferdehaltung im landwirtschaftlichen Bereich für die Zukunft gewährleistet bleibt.

Nun scheint es als ob die Pferdefreunde in der Schweiz aufatmen könnten. „Wir haben unsere Ziele grösstenteils erreicht. Wir können uns zufrieden schätzen, unsere Forderungen sind zum Teil sogar wortwörtlich eingeflossen.“ Erklärt Nationalrat Hans Grunder, der sich gemeinsam mit der Vereinigung Pferd für die Schweizer Pferdeszene stark machte.

IMG 9634Grössenordnung
Die gesetzliche Grundlage im Bereich Pferdehaltung hat etwas mit der Grösse des Betriebes zu tun. Wenn eine bestimmte Betriebsgrösse erreicht und damit auch die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann, ist es möglich, Reitplätze bis 800 qm plus Bewegungsplätze in der Landwirtschafts-Zone anzulegen. Für Betriebe die diese Grösse nicht eigenständig erreichen, besteht die Möglichkeit sich mit anderen Betrieben in einem Radius von 15 km zusammen zu schliessen, um ebenfalls von dieser Regelung zu profitieren. Zudem haben die Kantone grösseren Ermessensspielraum erhalten und können die Grössenanforderung regional unterschiedlich definieren.

Hobby-Pferdehalter
Ein privater Pferdehalter (Selbstversorger) kann jetzt auch im landwirtschaftlichen Gebiet die Naturschutz-Auflagen erfüllen und bestehende Gebäude um nutzen und pferdegerechte Auslaufplätze errichten, die er auch zur Arbeit mit dem Pferd nutzen darf. Einzig der Neubau von Weidehütten bleibt ihm, wie anhin verwehrt.

Definitive Entscheidung steht noch aus
Wie der Verordnungstext dann am Ende aussieht, weiss man erst, wenn er verabschiedet und in Kraft getreten ist. Dies sollte im Frühjahr geschehen und normalerweise kein Problem sein, so Grunder.

Verfasst von Peter van der Gugten Schweiz
Quelle: PferdeWoche Melina Häfeli

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