Es gibt kaum eine Nachricht aus der lokalen Presse, die Pferdebesitzer mehr aufschreckt und beunruhigt, als die Meldung zum Übergriff eines „ Pferde- Rippers“. Alle Alarmglocken läuten und spätestens dann MUSS man sich mit diesem „kranken“ und zunächst unbequemen Thema beschäftigen. Zum Wohle des Pferdes!
Wer aber gibt Hilfestellung? Was kann man zur Vermeidung tun? Wie verhält man sich im Falle des Falles? Wer ist zu verständigen? Welche konkreten Maßnahmen sind zu ergreifen? Spätestens dann Fragen über Fragen!
Die Palette der Gewalt- und Missbrauchspraktiken ist sehr groß. Leider besteht eine verhängnisvolle Tendenz, diese herunterzuspielen.
Schlimm genug, denn es gibt Erkenntnisse, nach denen sich daraus in vielen Fällen der Einstieg zu schwerer, oft sexueller Gewalt gegenüber Menschen ableitet.
Anderseits muss aber dem Umstand, dass jede Weideverletzung des Pferdes sofort als Tat eines Pferde- Rippers angesehen wird, durch eine genaue Abklärung des Verletzungsbildes entgegengewirkt werden.
Anlaufstelle in Deutschland
Zentrale Ansprechstelle in Deutschland ist das Aktionsbündnis Pro Pferd (APP). Es arbeitet neben der Pferdesteuerabwehr zusätzlich in der präventiven Berichterstattung zum Thema Pferdeschänder.
Der Flyer mit wichtigen Kurzinformationen zu dieser Thematik wurde zusammen mit entsprechenden Polizeistellen erarbeitet. Download unter http://www.hajo-seifert.de/Down/Infoflyer_Pferdeschaender_August2013.pdf
Darüber hinaus verweisen wir auf ein Interview mit dem Verein Die FreiZeitReiter e.V. bei http://www.diefreizeitreiter.de/angst-vor-dem-pferdeschaender-das-interview/
Dazu Carola Schiller, APP:
„Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes, insbesondere §3 TierschG Nr. 13 …..Es ist verboten "….. ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“, haben sich die Möglichkeiten der Strafverfolgung auch zugunsten von Pferden deutlich verbessert. Das Land Baden-Württemberg hat diese Verbesserung des TierschG zum Anlass für die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle (entspr. etwa einer Zentraldatei) genommen, in der die Tierschändungen (Tierquälerei, Zoosadismus, Zoophilie, Zoosexualität) erfasst werden. Damit geht Ba-Wü über die statistische Erfassung von Pferdeschänder-Fällen in Niedersachsen (Zahlen liegen beim LKA) hinaus. Bislang wurden Pferdeschändungen (Ausnahme NS) von der zuständigen Dienststelle erfasst und verfolgt. Eine Weiterleitung erfolgt bis jetzt an das zuständige Veterinäramt. Die Daten werden anschließend in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) mit anderen Taten als Umweltdelikte geführt. Die Vorgehensweise ist Ba-Wü nun wie folgt: Der Tierbesitzer ruft die Polizei, die Polizei schaltet das Veterinäramt ein. Der Tierarzt untersucht und nimmt ggf. Proben, bzw. veranlasst bei toten Tieren den Transport in die Pathologie des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe. Dort werden die Befunde auch archiviert. Die Pathologen stehen der Polizei als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Innenministerium hat die Dienststellen bereits über diese neue Vorgehensweise informiert. Man erhofft sich so nicht nur eine bessere Strafverfolgung, sondern auch die Signalwirkung für Täter, aber auch für besorgte Tierhalter. Frau Dr. Jäger (Tierschutzbeauftragte des Landes Ba-Wü) vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat uns gebeten, bei der Verbreitung dieser Information zu helfen. Es wäre vor allem wichtig, dass sich diese Gesetzesänderung und die besonderen Möglichkeiten im Land BW auch bei den Pferdehaltern herumspricht, die über die normale Presse nicht erreicht werden. Man wünscht sich mehr Rechtssicherheit und Motivation, die Taten zur Anzeige zu bringen. Zudem sind die Verbände und Pferdemedien vermutlich eher in der Lage, diese Information sachgerecht an Pferdehalter zu heranzutragen. Lt. MLR besteht die Möglichkeit, dass andere Bundesländer ebenfalls eine solche Datei einrichten. Dazu warte ich noch auf Rückmeldungen des zust. Ministeriums in NS. Ich leite daher hier auch die Kontaktdaten von Fr. Dr. Jäger weiter, die sich gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung stellt.
Dr. med. vet. Cornelie Jäger, Landesbeauftragte für Tierschutz Tel. 0711-126-2450, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
VFD-Beauftragter für Tierschutz und Pferdewohl ist Heiner Sauter
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anlaufstelle in Österreich
In Zukunft soll ein Österreich weites Netzwerk an Fachleuten entstehen, das in enger Zusammenarbeit mit Polizei, Landeskriminalämtern und dem BKA Hilfestellung bei Angriffen und Gewalt gegenüber Tieren leistet (Tierquälerei, Zoophilie, Zoosexualität).
Im Rahmen des Kuratoriums für Sicherheit in Pferdesport & Tierhaltung hat sich bereits ein Arbeitskreis für forensische Veterinärmedizin etabliert. Einzelheiten sind unter www.pferdesicherheit.at > Gutachten & Aufklären, zu finden. Mitglieder sind praktizierende Tierärzte, Amtstierärzte und der Referatsleiters für Umweltkriminalität im österreichischen Bundeskriminalamt. Das Ziel dieser Gruppe, die durch interessierte Fachleute noch deutlich erweitert werden soll, ist eine enge Zusammenarbeit und ein schneller Informationsaustausch bei allen Fällen, in denen Tiere Opfer von Angriffen und Gewalt geworden sind.
Informationsquellen:
Aktionsbündnis Pro Pferd (APP) http://www.propferd.org/
Die FreiZeitReiter e.V.
Pferdesicherheit AT