Mit der Verordnung soll das Identifizierungssystem für Equiden verbessert werden, das bisher durch Entscheidungen der Kommission aus den Jahren 1993 und 2000 geregelt ist. Das neue System basiert auf einem einzigen Pass, welcher nach der Geburt oder beim Import des Tieres ausgestellt wird und lebenslang gültig ist. In Verbindung mit dem Identifizierungsdokument wird das Tier mit einem Mikrochip ausgestattet, der mit einer individuellen Kennnummer in einer Datenbank registriert wird. Somit wird sichergestellt, dass das Tier immer identifizierbar bleibt.
Die wesentlichen Punkte der Verordnung, die voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft tritt, sind:
- Für alle Equiden wird nach der Geburt unabhängig von ihrem Verbringungsstatus ein lebenslang gültiger Pass ausgestellt.
- Gleichzeitig mit der Ausstellung des Passes wird dem Fohlen ein Transponder (Mikrochip) implantiert, um sicherzustellen, dass nur ein einziges Identifizierungsdokument ausgestellt wird.
- Die Ausstellung des Passes wird in einer Datenbank unter einer individuellen Kennnummer registriert, die lebenslang bestehen bleibt, auch wenn der Name des Tieres geändert wird.
- Zur Schlachtung bestimmte Equiden müssen mit ihrem Pass zum Schlachthof verbracht werden, da der Pass ein wesentlicher Teil der lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Informationen zur Lebensmittelkette ist (einschließlich Informationen über die Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel).
- Die Mitgliedstaaten können nationale Datenbanken einrichten oder bestehende Datenbanken vernetzen.
- Die Mitgliedstaaten können für innerstaatliche Verbringungen Smartcards anstelle von Pässen auf Papier zulassen.
- Geregelt ist auch die Einziehung des Mikrochips und die Behandlung der Daten in der Datenbank bei Verlust des Passes und beim Tod des Tieres.
- Die Verordnung sieht Ausnahmen für wild oder halbwild lebende Tiere vor.
- Importe von Equiden aus Drittstaaten sind von der Verordnung nicht betroffen, sie enthält aber Bestimmungen über die Identifizierung von Equiden, die endgültig in die EU eingeführt werden.
- Außerdem wird in der Verordnung geklärt, wie der Pass als Instrument zur Sperrung von Equiden bei einem Seuchenausbruch genutzt werden kann.
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