Das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) ist eindeutig und sollte wie früher auch das Reiten und Führen von Pferden zulassen. (Die differenzierte, neue Formulierung sieht das ja vor)

Für Fahrer mit Pferdegespannen ist klar, es handelt sich hier um Fahrzeuge.

Meistens ist jedoch beim Zeichen 250 gemeint, dass keine Kraftfahrzeuge fahren sollen. Deshalb sollte die VFD wo irgend möglich darauf drängen, das Zeichen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) anzubringen, was dann sowohl das Fahrradfahren wie das Kutschfahren zulässt.


In Fremdenverkehrsgegenden haben selbst die Tourismusvereine ein Interesse die Beschilderung wie oben vorgeschlagen vorzunehmen, weil sowohl das Fahrradfahren wie das Kutschfahren die Attraktivität der Region unterstützt.


Selbst Gebotsschilder wie das blaue 237 (Radfahrer), 238 (Reiter), 239 (Fußgänger) oder 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) könnten meistens durch das Zeichen 260 ersetzt werden, ohne dass die „gemeinsame“ Nutzung des Weges dadurch problematisch würde.


Im Wald kann (zum Beispiel auch in Baden-Württemberg) auch das Zeichen 260 deutlich machen, dass ein Fahrverbot sich auf Kraftfahrzeuge beschränkt.


Also wo möglich (zumindest neue Schilder) mit Zeichen 260 (oben Motorrad, unten Auto mit roten Rand) ausführen lassen. Das muss dann auch nicht zu landesweiten, umständlichen und langwierigen Prozessen führen.

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