Zunächst ein paar Zeilen zur Entwicklung der Ausbildung in der VFD.

Bereits mit der Gründung der VFD – Vereinigung der Freizeitreiter und -Fahrer in Deutschland e.V. wurde über die Ausbildung von Reitern im Gelände gesprochen. Die politische Forderung, das Reiten und Fahren in deutschen Wäldern weiterhin zu ermöglichen, musste natürlich mit Argumenten unterfüttert werden.

Damit wurde der Slogan „wir wissen, was wir tun“ entwickelt. Bereits 1974, in der ersten Mitgliederversammlung der jungen Vereinigung wurde die „Ausbildung Geländereiter VFD“ als Zeichensetzung für die Behörden beschlossen. 

In den 80er Jahren werden unter Joe Keßler die Strömungen bundesweit vereinheitlicht und 2000 das „Fahren“ integriert. Die PO – Prüfungsordnung von 1993/97 passte auf einige Seiten DIN A6. 
Die moderne „Ausbildungs-Richtlinien und Prüfungs-Ordnung – ARPO“ wurde systematisch strukturiert und um didaktische Lehrinhalte ergänzt. Die Ausbildung wurde immer wieder den aktuellen Entwicklungen im Natursport angepasst.

Worin unterscheidet sich „unsere“ ARPO nun von anderen Ausbildungsrichtlinien?

In der Präambel heißt es unter anderem:
„Die Bestimmungen […] dienen nicht der Bequemlichkeit des Reiters, 
sondern der Gesunderhaltung und dem Wohlbefinden der Pferde sowie einem verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit Natur und Umwelt.“

Dabei sind einige logistische Herausforderungen zu beachten. Die VFD ist offen für alle Equiden (also Pferde, Ponys, Esel und Mulis) und Reitweisen, die den Leitlinien der VFD nicht widersprechen. Damit ist die VFD natürlich auch offen für jegliche pferdegerechte und sichere Ausrüstung. Dies bedeutet, dass unsere unserer Ausbilder und Prüfer hohe Anforderungen an die Kenntnisse und das Können erfüllen müssen.

Zusammenfassend die wichtigen Punkte:
  • Die ARPO regelt Ausbildung und Prüfung für Motivationsabzeichen sowie für Wissens- und Könnens Nachweise im Bereich Reiteinstieg, Gelände- und Wanderreiten, Rittführung, Ausbildung, Prüfung und deren Pferde. 
  • Die Zusatzqualifizierungen werden nach Bedarf auf die jeweiligen Anforderungen festgelegt.
  • Leistungssport wird von der Mehrheit der Mitglieder abgelehnt. 
  • Das betrifft auch themennahe sportliche Veranstaltungen.

Was bedeutet dies nun für die praktische Umsetzung?

Generell sollte festgestellt werden, dass alle Kurse, die von VFD-Übungsleitern angeboten werden, die VFD-Veranstaltungsbedingungen (Link) erfüllen und damit unseren Ansprüchen an das Tierwohl, die Qualifikation der Ausbilder und Ausbildungs-Systematik erfüllen. Auch sind Ausbilder und Schüler umfänglich versichert.

Alle Kurse sind so entwickelt, dass mit dessen Abschluss auch eine Prüfung abgelegt werden kann und damit ein Qualifikations-Nachweis erfüllt wird. Dies ist aber entgegen manchen geäußerten Meinungen keine Voraussetzung.

Fazit: Alle Kurse entsprechen der VFD-Ausbildung-Richtlinie wie oben beschrieben. Sie dienen vor allem der Fortbildung des Reiters oder Fahrers. Eine anschließende Prüfung ist schön, aber nicht notwendig. Mit einer Ausnahme: wenn der Schüler eine weiterführende Ausbildung zum Beispiel zur Ritt-/Fahrtenführung oder sogar Ausbilder-Qualifikation anstrebt.

Wie ist das nun mit der Anerkennung der Ausbildung anderer Verbände?

Mit der Neufassung der ARPO 2021 wurde beschlossen, dass eine „Anerkennung“ anderer Ausbildungen pauschal nicht mehr möglich ist. Was nicht heißt, dass erworbene Qualifikationen keine Beachtung finden. Es sollte aber nicht mehr möglich sein, dass über Qualifikationen der Bewerber am „grünen Tisch“ entschieden wird, sondern dass die Qualifikation über einen Praxis-Beweis, also Prüfung, dargelegt wird.

In der ARPO (Link) ist folgendes geregelt:

7.4 Anerkennung von Lizenzen artgleicher Prüfungen 
anderer Reit- und Fahrverbände

Artgleiche Prüfungen anderer Reit- und Fahrverbände sowie der besonderen Qualifikationen können die vorgeschriebenen Lehrgänge und Unterrichtseinheiten ersetzen.
Die Voraussetzungen und Vorleistungen zum angestrebten Ausbildungsziel der ARPO müssen vollständig erfüllt werden.
Die Prüfung muss vollumfänglich abgelegt werden.

 

Übersetzt bedeutet dies, die Lehrgänge und Kurse anderer Verbände werden anerkannt, zur Erreichung einer VFD-Qualifikation muss aber eine Prüfung bei der VFD abgelegt werden.

Dies betrifft alle Ausbildungsstufen von den Einstiegs- und Grundstufen bis zu den Aufbaustufen (Rittführung). Der Fokus liegt dabei immer in der VFD-Geländeausbildung. 
Wir befähigen Reiter, Fahrer und Säumer, die mit ihren Equiden draußen im Gelände unterwegs sind. 

Dies betrifft Reiter und Fahrer, die sich ausschließlich zum eigenen Vergnügen weiterbilden möchten. Für Menschen, die selber als Ausbilder tätig werden möchten, gelten weiterführende Regelungen. 

Den Einstieg in die Ausbilder-Tätigkeit bietet der Übungsleiter B (Basis). Weiterführende Qualifikationen bis zum Reitlehrer oder Prüfer sind möglich.

Analog zu den oben beschrieben Verfahren müssen auch für die geforderten Vorleistungen entsprechende Prüfungen abgelegt werden. 
Tipp: Diese Prüfungen können direkt als Praktika genutzt werden.

 

Die ARPO regelt die Ausbildung zum ÜL B wie folgt:

5.2 Übungsleiter Reiten B

Praktikumsstellen
Praktika sollen in anerkannten VFD-Ausbildungsbetrieben geleistet werden. Sie sollen fach- und zielgerichtet auf die spätere Übungsleitertätigkeit ausgerichtet sein. Dort wo dies nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint, können die Praktikumsstunden/-Tage auch in anderen qualifizierten Ausbildungsbetrieben stattfinden. Dies bedarf der Befürwortung des Ausbildungsleiters (Ausbilder Lehrstufe A) im Einvernehmen mit dem zuständigen Landessportwart.

Weiterhin muss bei einem Ausbildungskurs nach der gültigen ARPO (mindestens Geländereiter) assistiert werden. Es kann auch gemeinsam mit einem Mentor ein Ausbildungskurs selber organisiert werden. Dies ist besonders für Menschen interessant, die bereits einen Hof führen.

Danach kann die Prüfung zum Übungsleiter B abgelegt werden.

Prüfung:

Theoretische Prüfung
Eine mündliche Prüfung zu von den Prüfern ausgewählten Themen:

    • rund um den Pferdesport zuzüglich zur jeweiligen Facharbeit des Prüfungsteilnehmers.
    • Lehrprobe Theorie-Unterricht ca. 15 min. (vom Ausbilder zugeteiltes Thema)
    • ⁠Gymnastizierende Bodenarbeit
    • Longieren zum Zwecke der Unterrichtserteilung eines Reiters
    • ⁠Lehrproben in praktischer Unterrichtserteilung
    • Schriftliche Ausarbeitung von einer detaillierten Facharbeit.

Eine schriftliche Prüfung kann erfolgen.
Die Themen werden mit Beginn der Ausbildung bekannt gegeben.
Die Facharbeit ist jedem Prüfer des Prüfungsgremiums spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zur Bewertung zuzuleiten.
Die Abgabe der Ausarbeitung in vollständiger schriftlicher und digitaler Form ist Prüfungsvoraussetzung. Die Einhaltung des Copyrights für verwendete Text-, Bild- und Tonmaterialien ist zu gewährleisten.

Reitprüfung in der Bahn
Reitprüfung III (gemäß ARPO)
Zuzüglich folgender Elemente:

    • Schritt: Reiten in Stellung und Biegung
    • Trab: dem vorwärts-seitwärts treibenden Schenkel im Trab weichen
    • Galopp: einfacher Galoppwechsel über Trab oder Schritt
    • Hindernisse: Trail Aufgabe nach Vorgabe des Prüfungsgremiums


Fazit: Wenn von der „Anerkennung“ anderer Qualifikationen die Rede ist, dann betrifft dies immer Lehrgangs- und Kursinhalte.
Zum Erhalt einer VFD-Qualifikation muss zwingend eine VFD-Prüfung nach ARPO abgelegt werden. Je nach Qualifikation-Stufe mit dem entsprechenden Umfang.

Damit werden die systematischen Grundlagen der Ausbildung erfüllt:

  • Klare Strukturen für Abläufe der Ausbildung und Prüfung von Anmeldung bis zur Durchführung
  • Klare Regelung, wer ausbilden und wer prüfen darf

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