Am 13. September 2019 wurde unter der Rot-Rot-Grünen Koalition in Thüringen ein neues Waldgesetz beschlossen. Darin wird der Punkt Reiten und Radfahren folgender Maßen formuliert:

“Reiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen.”

Damit korrigiert Thüringen die alte Gesetzeslage, nach welcher Reiten nur auf gekennzeichneten Wegen und Straßen zulässig war. Diese Einschränkung wurde 2013 überraschend in das Gesetz aufgenommen, welches vor 2013 das Reiten und Radfahren auf festen Wegen erlaubte.

Seither hat die  Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (abgekürzt DIMB)  unter Leitung und mit viel Engagement des Vorstandsvorsitzenden Karsten Neumann, der gleichzeitig als 2. Vorsitzender des Ilmenauer Radsport Club selbst vor Ort ist, den Kontakt zur Landesregierung gesucht. In zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen haben die Verbände erläutert, dass es für Reiter und Radfahrer ausreicht, wenn der Weg von Natur aus tragfähig ist. Eine künstliche Befestigung, wie sie der forstliche Schwerverkehr erfordert, benötigt es für Reiter und Radfahrer nicht. Damit folgt Thüringen auch der Empfehlung des Arbeitskreises Wald- Erholung, Sport, Gesundheit (WaSEG) über welche wir kürzlich berichtet hatten. Die WaSEG definiert auch, dass Wege in festem Zustand grundsätzlich geeignet sind Reiter und Radfahrer schadlos aufzunehmen. Eine weitere Konkretisierung für die Eignung ist nicht erforderlich. Wir bedanken uns bei den beteiligten Spitzenverbänden für die Empfehlungen in diesem Positionspapier. Insbesondere bedanken wir uns bei unserem Dachverband, dem “Kuratorium Sport & Natur”, welcher die Interessen der Sportler in der Expertenrunde, stellvertretend für die verschiedenen Natursportverbände, eingebracht hat. Wir freuen uns, dass Thüringen mit diesem Waldgesetz unnötige Einschränkungen der Erholungsnutzung revidiert hat.

Bei der Landtagsdebatte ging vor allem um die im Waldgesetz geregelten Windkraftanlagen. Aber die verschiedenen Parteien haben sich auch zur Neufassung des Radfahrens im Wald geäußert. Die Niederschrift der Debatte findet ihr hier ab Seite 27: pdfThueringen_157_Plenarsitzung_Arbeitsfassung 577.74 kB (Die Textabschnitte, in welchen das Betretungsrecht thematisiert wird, haben wir für euch gelb markiert.)

Parlamentarischer Ablauf

WaldArchivfoto: Wald

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