Gemeinsam mit Natursportorganisationen sowie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) appelliert die VFD in einem Offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, zeitnah einen Gesetzentwurf für ein neues Bundeswaldgesetz vorzulegen. hier geht es zum Offenen Brief zur Novelle des Bundeswaldgesetzes
Position der VFD und warum wir ihn mitgezeichnet haben!
Sachstand
Das aktuelle Bundeswaldgesetz ist mittlerweile über 50 Jahre alt.
Seit seiner Verkündung sind die Probleme des Waldes als Naturraum immer wieder offenkundig und erfordern dringend gesetzliche Anpassungen.
Wir sind auf unseren Touren Zeugen der Auswirkungen von Saurem Regen, Borkenkäferbefall oder Naturkatastrophen wie Sturm, Hochwasser oder auch Waldbränden. Diese Beeinträchtigungen resultieren nicht aus der Erholungsnutzung des Waldes, werden aber durch intensive Forstwirtschaft verstärkt und begünstigt.
Der Wald mit seinen weitreichenden Funktionen für Klima und Umwelt ist gefährdet.
Um dem entgegenzuwirken, braucht es dringend eine Novellierung des Waldgesetzes, um einen zukunftssicheren und robusten Wald zu schaffen und zu erhalten. Es besteht akuter Handlungsbedarf!
Umwelt- und Klimaschutz ist der Kern der angestrebten Novellierung. Dass dies auch Folgen für die Forstwirtschaft hat, ist unbestritten. Diese Fragen werden unter Beteiligung der Umwelt- als auch der Forstwirtschaftsverbände ausgiebig diskutiert.
Für uns als Natursportbegeisterte und Erholungssuchende ist ein wichtiger Aspekt das Betretungsrecht. Dieses ist im aktuellen Bundeswaldgesetz für uns als Nutzer positiv formuliert. Allerdings kann jedes Bundesland eigene, restriktivere Regelungen treffen. Daher sind leider keine länderübergreifende einheitliche Regelung möglich. Viele Bundesländer haben starke Einschränkungen für das Reiten und Kutschefahren im Wald. Dies bringt eine Vielzahl an Problemen mit sich und stellt einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar.
Forderungen
Die VFD setzt sich für ein liberales, bundeseinheitliches Betretungsrecht ein.
- Reiter, Fahrer und Wanderer mit Equiden sollen als Erholungssuchende den gleichen unentgeltlichen Zugang zum Erholungsort Wald haben, wie alle anderen Nutzergruppen auch.
Dort, wo Einschränkungen erforderlich sind, sollen sie begründet, lokal und zeitlich begrenzt und in Absprache mit den Nutzern erfolgen. - Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes wird durch unsere Aktivitäten in keiner Weise eingeschränkt und es werden auch keine kostenwirksamen Leistungen von den Waldeigentümern erwartet.
- Das liberale und entgeltfreie Betretungsrecht reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und setzt so Ressourcen in der Verwaltung frei. Damit verbunden schafft das freie Betretungsrecht für alle Parteien Rechtsicherheit.
- Reiter, Fahrer und Wanderer mit Equiden respektieren den Wald als Lebensraum und nutzen existierende Wege.
- Eine Gleichrangigkeit der Schutzfunktion (Ökologie), der Erholungsfunktion (Natursportarten) und der Nutzfunktion (Forstwirtschaft) -muss Kerninhalt des neuen Bundeswaldgesetzes werden.
Zusammenfassung
Wegen des kritischen Zustands großer Teile des deutschen Waldes und der unbefriedigenden Umsetzung des Betretungsrechts hält die VFD eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes für dringend geboten.
Aus diesem Grund hat sie den Aktuellen Brief des Deutschen Naturschutzrings (DNR) mitgezeichnet. Der offene Brief fordert die Novellierung des Bundeswaldgesetzes, ohne dabei konkrete Forderungen zu erheben. Diese sind Inhalt unserer seit langem erfolgenden politischen Arbeit.