Weder für Druse noch für Herpes war bis 2021 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Meldepflicht geplant. Der Grund: Die beiden Infektionskrankheiten sind nicht auf den Menschen übertragbar. Dazu sind die wirtschaftlichen Schäden zwar für den jeweils betroffenen Stall zum Teil dramatisch – im Vergleich mit anderen Tierseuchen wie zum Beispiel der Vogelgrippe jedoch gering, so dass für die Ställe kein Notstand aufgerufen werden muss.

Bei der Pferdekrankheit Druse handelt es sich um eine hoch ansteckende Tierkrankheit, die praktische Bedeutung gewinnen kann und gut zu diagnostizieren ist. Die Kenntnis der Art, des Umfanges und der Entwicklung dieser Krankheit ist für die frühzeitige Anwendung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen eine unerlässliche Voraussetzung. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, die eine Einführung der Meldepflicht rechtfertigen würde.

Quarantäne Maßnahmen bei einer Druse Erkrankung
Besteht der erste Verdacht auf eine Druse Erkrankung sollte der ganz Stall für 2 – 3 Monate unter Quarantäne gestellt werden. Die Druse bei Pferden ist hoch ansteckend.
Für die Druse bei Pferden gibt es keine gesetzliche Meldepflicht, doch als verantwortungsvoller Stallbetreiber sollte man sofort alle notwendigen Quarantäne Maßnahmen ergreifen.

Ungefähr sechs bis acht Wochen nach dem Abklingen der Symptome müssen die an Druse erkrankten Pferde noch isoliert bleiben. Wiederholte Nasentupferproben zeigen, ob die Pferde noch Erreger ausscheiden. Erst wenn die letzten 3 Tupferproben, die jeweils im Abstand von 3 Wochen gemacht werden sollten, negativ sind, kann die Quarantäne für den Pferdebestand aufgehoben werden.

Gegen Druse impfen
Es gibt einen Impfstoff gegen Druse. Es wird jedoch empfohlen diesen nur im Notfall bei akut infektionsgefährdeten Pferden einzusetzen, um die klinischen Symptome zu verringern. Prophylaktisch wird diese Impfung nicht empfohlen, da die Nebenwirkungsrate relativ hoch und die Schutzwirkung relativ gering ist.

Pferde, die Druse hatten sind danach für ca. zwei bis fünf Jahre immun gegen eine erneute Infektion. Die beste Prophylaxe ist aber immer noch ein gut funktionierendes Immunsystem beim Pferd. Dieses erreicht man durch pferdegerechte Haltung.

Fazit: Bei dem geringsten Verdacht auf Druse muss sofort gehandelt werden. Die Quarantäne- und Hygiene-Maßnahmen müssen sehr lange aufrechterhalten bleiben. Die Druse breitet sich aktuell rasant aus, was auch an der Verheimlichung der Erkrankung durch Stallbetreiber liegen kann, die um einen wirtschaftlichen Schaden fürchten. Durch fehlende Informationsquellen, in welchen Gebieten die Krankheit ausgebrochen ist, ist es Pferdebesitzern nicht möglich ihr Pferd adäquat zu schützen. Ausritte, Turniere, Reisen oder kontaminierte Besucher auf einem Hof erhöhen das Ansteckungsrisiko.

Artikel 07.05.2015: Druse - eine verkannte Gefahr

Druse, Herpes, Infektiöse Blutarmut.... Meldeplattform hier

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