... und das bereits seit Jahrhunderten, lange vor Einführung der StVO.

Leider ist vielen Menschen nicht mehr bewusst, dass Reiter und Kutschen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei besteht für Reiter und Kutschen ein ebenso großes Schutzbedürfnis wie für andere nicht-motorisierte Arten der Fortbewegung. Zwar gelten Kutschen als Fahrzeuge im Sinne der StVO, doch müssen sie als sehr langsame und ungeschützte Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen als gefährdet gelten.

Als Vertreter aller Reiter und Fahrer, die gerne und häufig außerhalb der Reitanlagen unterwegs sind und sich damit selbstverständlich auch im Straßenverkehr bewegen, hat die VFD daher im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zur Änderung der StVO abgegeben. Wir haben u.a. vorgeschlagen

  • den für das Überholen von Fahrrädern geltenden Mindestabstand von 2 m auch für Reiter und Kutschen festzuschreiben,
  • Reiten und Kutsche fahren auch in Fahrradstraße und auf Umweltspuren erlauben zu können,
  • Reiten und Kutsche fahren auf Nebenwegen der Bundesstraßen (in der Regel Fuß- und Radwege) durch ein entsprechendes Verkehrsschild zu ermöglichen.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu folgende Hinweise gegeben:

  • Schon heute muss jeder Verkehrsteilnehmer beim Überholen von Reitenden einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Nach ständiger Rechtsprechung beträgt dieser 1,50 m bis 2 m.
  • Freigabe von Umweltspuren für Kutschen sollen nur dann geschaffen werden, wenn dies aus Verkehrssicherheitsgründen oder zur Verkehrsreduktion gerechtfertigt ist.
  • Fahrradzonen können durch ein entsprechendes Zusatzzeichen für andere Verkehrsarten geöffnet werden, auch für Reitende und Kutschen.

Zu unserem Vorschlag, ein Schild „Gemeinsamer Geh- Reit- und Radweg“ einzuführen, haben wir leider keine Antwort erhalten. Diese Anliegen werden wir jedoch bei zukünftigen Kontakten mit dem Ministerium oder MdBs weiter verfolgen.

Vorschlag Schild

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