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Pferdesportverband Hessen e.V.

16.11.2020, 14:30 Uhr

 

Fragen und Antworten zum Thema Corona

Das Land Hessen hat in der vergangenen Woche die Coronaverordnung bezüglich Sportanlagen geändert. Was heißt das für den Sport im Allgemeinen?
Zunächst einmal ist anzumerken, dass die generelle Schließung aller Anlagen für den Freizeit- und Amateursport, die das Land Hessen in den ersten Novembertagen verfügt hat, so überflüssig war wie ein Kropf. In angrenzenden Bundesländern war Sport, der von maximal zwei Personen oder den Angehörigen eines Hausstandes betrieben wurde, in den Anlagen erlaubt. Das hat in Hessen zu breitem Unverständnis geführt, sollte doch der sogenannte Flickenteppich vermieden werden. Der politische Druck, den die hiesigen Sportverbände dann ausgeübt haben, war schließlich so groß, dass die Landesregierung eingelenkt und im Laufe der letzten Woche analoge Reglungen für Hessen geschaffen hat.
Gelten die Corona-Beschränkungen für alle Sportler oder gibt es Sonderreglungen für einzelne Gruppen?
Ja, es gibt einige Sonderreglungen. Zum einen ist es so, dass Spitzen- und Berufsathleten ihren Sport weiterhin ausüben und auch an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Hierunter fällt eine nicht unerhebliche Anzahl von Reitern, die den Lehrberuf des Pferdewirtes erlernt hat. Dazu kommen die Mitglieder unserer Landeskader, die nach Definition der Landesregierung auch zu den Spitzenathleten zählen.
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass dem Lauftier Pferd nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes tägliche Bewegung gewährt werden muss. Diese Bewegung kann auch unter dem Reiter stattfinden, wofür nicht nur Feld und Flur, sondern auch die Reitanlagen genutzt werden dürfen. Natürlich ist der Übergang von Bewegung zu sportlichem Training fließend, aber wir beobachten, dass sich unsere Klientel in dieser Hinsicht maßvoll verhält.
Darf Reitunterrichterteilt werden? Wenn ja, in welcher Form?
Ja, der im Reiten verbreitete Einzelunterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden. Dabei ist es vielfach ja üblich, dass der Trainer in das Mikrofon eines Headsets spricht und dem Schüler über ein kleines Empfangsgerät, das dieser sich ins Ohr gesteckt hat, Anweisungen erteilt. Es können aber auch zwei Schüler gleichzeitig unterrichtet werden.
Misslich ist die derzeitige Reglung allerdings für Vereine und Betriebe, die Gruppenunterricht in ihrer Reithalle mit in der Regel vier bis sechs Schülern gleichzeitig anbieten. Diese Form von Unterricht ist momentan nicht zulässig und bedeutet große finanzielle Verlust, weil ja die Kosten für Futter, Haltung, Tierarzt, Hufschmied etc. weiterlaufen. Auf Außenplätzen darf dieser Gruppenunterricht stattfinden. Die früh einbrechende Dunkelheit, das schlechte Wetter, die durchnässten Böden und die Gefahr, die von scheuenden Pferden ausgeht, machen diese Option aber zu keiner echten Alternative.
Wie viele Reiter dürfen sich gleichzeitig in einer Reithalle aufhalten?
Das ist eine Frage, die deutlich macht, wie vertrackt die Sache ist. Wird einem Pferd die Bewegung, die es nach dem Tierschutzgesetz benötigt, unter dem Reiter gewährt, dann gibt es dafür keine Bestimmungen. Theoretisch könnten also zehn Reiter ihre Pferde gleichzeitig in der Halle bewegen. Wenn die Pferde aber trainiert werden, wenn also Sport betrieben wird, greift die Vorgabe, dass es höchstens zwei Personen oder die Angehörigen eines Hausstandes sein dürfen, die sich gleichzeitig auf einer Reitfläche aufhalten. Und auch hierbei ist zu bedenken, dass die Möglichkeit besteht, eine Reitfläche in z.B. zwei Teilflächen zu unterteilen. Die Reglung aus dem Frühjahr, die besagte, dass pro Pferd eine Grundfläche von mindestens 200 Quadratmeter (max. vier Pferde in einer Standardreithalle) zur Verfügung stehen muss, gibt es nicht mehr. Es kann aber durchaus sein, dass die zuständigen Ämter der Regierungspräsidien, der Landkreise und der Kommunen die Beschränkungen der hessischen Landesregierung in Abhängigkeit von den regionalen Infektionszahlen verschärfen.
Darf ich mit anderen Reitern (oder maximal einem) ausreiten?
Ja, zwei Reiter bzw. die Angehörigen von zwei Hausständen bis zu einer Zahl von zehn Personen dürfen einen gemeinsamen Ausritt unternehmen. Wenn das nicht ausreicht, teilt man sich auf mehrere Gruppen auf und hält dabei gebührenden Abstand. Für Reiter, die im Gelände reiten, bringen die derzeitigen Coronaauflagen somit keine echten Einschränkungen.
Wie sollen sich Reiter grundsätzlich im Stall verhalten?
Für die Gruppe der Reiter sind die derzeitigen Corona-Beschränkungen weitaus moderater als beim Total-Lockdown im Frühjahr. Das Betreten der Reitanlage ist grundsätzlich gestattet, es gibt keine generellen Beschränkungen für die Aufenthaltsdauer auf der Anlage, es muss kein Anwesenheitsverzeichnis geführt werden und die Vorgabe, dass für das Reiten und Bewegen eines Pferde eine Grundfläche von 200 Quadratmetern zur Verfügung stehen muss, gibt es bei dem jetzigen Teil-Lockdown nicht. Dennoch appellieren wir an die Vernunft der Reiter und ihrer Angehörigen und rufen auf, sich so zu verhalten, dass das Infektionsrisiko auf ein absolutes Mindestmaß reduziert wird. Neben der Beachtung der Abstandsregeln, die beim Betreten der Sattelkammer gerne mal vergessen werden, ist gesteigerter Wert auf eine regelmäßige Desinfektion der Hände zu legen und der Klön, der üblicherweise auf der Stallgasse oder im Reitstübchen stattfindet, sollte über die sonst so geliebten Social Media Kanäle geführt werden.

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